Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 83818
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Insolvenzprofil
ICPM P7MEDICINE GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Luise-Rainer-Straße 6 - 10, MEDICAL CENTER DÜSSELDORF, 40235 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 83818
EUID
DER1101.HRB83818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 109/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
09.02.2023 , 08:24 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.03.2023
Prüfungstermin
20.04.2023
Prüfungstermin
24.05.2023 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gründung eines Zentrums für personalisierte Medizin unter der Bezeichnung: International Center for Personalized Medicine (P7Medicine Germany), Vermittlung und Betreuung von Patienten nach den Modellen von personalisierter Medizin, Durchführung von Kursen, Seminaren, Schulungen, Ausbildungen und Fortbildungen, Etablierung eines online-Systems für die Durchführung von Telemedizin und Tele-Education, Durchführung von kosmetischen Behandlungen und Verkauf von Kosmetika, Planung für den Aufbau eines Zentrums für das P7Medicine Germany innerhalb von 10 Jahren nach Gründung der GmbH.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ICPM P7MEDICINE GmbH ist am 09.02.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 30.03.2023. Ursprünglich war ein Berichts- und Prüfungstermin für den 20.04.2023 bestimmt worden. Aufgrund eines Antrags eines Gläubigers auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ist das Verfahren von der schriftlichen auf die mündliche Durchführung umgestellt worden. Der Prüfungsstichtag vom 20.04.2023 ist aufgehoben worden. Ein neuer Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 24.05.2023, 11:30 Uhr, angesetzt worden. In diesem Termin soll unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters und die Bildung eines Gläubigerausschusses beschlossen werden. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters für die Zeit vom 26.10.2022 bis zur Verfahrenseröffnung ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 109/22
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83818 eingetragenen ICPM P7MEDICINE GmbH, Luise-Rainer-Straße 6, 40235 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Karim Nayernia
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 109/22
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83818 eingetragenen ICPM P7MEDICINE GmbH, Luise-Rainer-Straße 6, 40235 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Karim Nayernia
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 09.02.2023, um 08:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.04.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.04.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 109/22
Düsseldorf, 09.02.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83818 eingetragenen ICPM P7MEDICINE GmbH, Luise-Rainer-Straße 6, 40235 Düsseldorf, vertr. d.d. Geschäftsführer Prof. Karim Nayernia
wird angeordnet:
Das Verfahren wird mü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83818 eingetragenen ICPM P7MEDICINE GmbH, Luise-Rainer-Straße 6, 40235 Düsseldorf, vertr. d.d. Geschäftsführer Prof. Karim Nayernia
wird angeordnet:
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).
Unter Aufhebung des Prüfungsstichtages vom 20.04.2023 wird unter Einberufung einer Gläubigerversammlung Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Mittwoch, 24.05.2023, 11:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
die Person des Insolvenzverwalters,
den Gläubigerausschuss,
gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände
Gründe:
Das Insolvenzgericht kann aus verfahrensökonomischen Gründen die Durchführung ganz oder teilweise im mündlichen Verfahren anordnen (Abs. 2 Satz 2). Sie steht im freien Ermessen des Gerichts. Die Anordnung des mündlichen Verfahrens ist eine Frage der Zweckmäßigkeit. (siehe hierzu Münchner Kommentar, 4. Auflage, Rd-Nr.: 64c zu § 5 InsO).
Vorliegend hat ein Gläubiger die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 InsO beantragt. Diese Wahl kann im schriftlichen Verfahren nicht durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass bei Durchführung des schriftlichen Verfahrens keine Gläubigerversammlungen stattfinden. Bei dieser Verfahrensweise werden Gläubigerversammlungen nicht ersetzt, sondern auf deren Durchführung verzichtet. Die schriftliche Durchführung einer Gläubigerversammlung sieht die Insolvenzordnung nur hinsichtlich eines Abstimmungstermins über einen Insolvenzplan vor, § 242 Abs. 1 InsO. Erfolgen nach Eröffnung des Verfahrens beispielsweise Eingaben zu einer Beschlussfassung betreffend der Person des bestellten Insolvenzverwalters, sind diese als Anregung auf Einberufung einer Gläubigerversammlung aufzufassen, ohne dass es auf etwaige Einberufungsquoren ankäme. Der Wechsel in das Präsenzverfahren steht somit im pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzgerichts (siehe hierzu Praxishandbuch Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung, 2. Auflage, Kapitel 3, Rd-Nr. 56).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Düsseldorf, 03.05.2023
Amtsgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83818 eingetragenen ICPM P7MEDICINE GmbH, Luise-Rainer-Straße 6, 40235 Düsseldorf, vertr. d.d. Geschäftsführer Prof. Karim Nayernia
werden die Vergütung und die zu erstat…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 109/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83818 eingetragenen ICPM P7MEDICINE GmbH, Luise-Rainer-Straße 6, 40235 Düsseldorf, vertr. d.d. Geschäftsführer Prof. Karim Nayernia
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Kasernenstraße 49, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 26.10.2022 bis zum 09.02.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 07.06.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Düsseldorf, 22.06.2023
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