Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KitchX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oberkasseler Straße 96, 40545 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 92930
EUID
DER1101.HRB92930
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 148/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann
Adresse
Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf
Termine & Fristen
Vergütungsantrag
28.02.2024
Beschlussdatum
25.03.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermarktung von Küchen, Möbeln und entsprechendem Zubehör, sowie alle damit verbundenen Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KitchX GmbH die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener oder pauschaler Auslagen gemäß §§ 21, 63 InsO. Die Festsetzung basiert auf den bisher erstatteten Tätigkeitsberichten und dem Vergütungsantrag vom 28.02.2024. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde oder Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung der Entscheidung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92930 eingetragenen KitchX GmbH, Oberkasseler Str. 96, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lasse Lung und Herrn Marco Dassisti
wird das…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 148/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 92930 eingetragenen KitchX GmbH, Oberkasseler Str. 96, 40545 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lasse Lung und Herrn Marco Dassisti
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Johannstraße 37, 40476 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von
Endbetrag
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener/pauschaler Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.02.2024 verwiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts unter den Voraussetzungen des § 130a ZPO möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise § 9 Abs.1, S.1, 2.Hbs. InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 eingesehen werden.
500 IN 148/23
Amtsgericht Düsseldorf, 25.03.2024
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