Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ICTroom GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 113369
EUID
DEM1201.HRB113369
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 574/19 I-10-5
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Franciscus Brand
Adresse
J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft
Termine & Fristen
Aufhebung
11.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Entwicklung, Design, Konstruktion, Wartung und dem Management von Rechenzentren sowie deren Ausstattungen sowie Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen betreffend Rechenzentren und deren Ausstattungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Das Verfahren wurde vom Insolvenzgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 11.03.2026 aufgehoben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 574/19 I-10-5 Das Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch:
Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1…
810 IN 574/19 I-10-5 Das Insolvenzverfahren ICTroom GmbH, Solmsstraße 8, 60486 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 113369),
vertreten durch:
Franciscus Brand, J.M. van der Meystraat 37, 1567GA Assendelft, NIEDERLANDE, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 11.03.2026
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