Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Import und Export von Textilien im Groß- und Einzelhandel.
Am 31.03.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAMRO Textilvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch Geschäftsführer Bernhard Ribbekamp, wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 29.06.2026 schriftlich beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen gelten bestimmte Zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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