Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ideen-Fabrik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Lehenbergstraße 7-9, 87784 Westerheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Memmingen HRB 10596
EUID
DED2505V.HRB10596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 79/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg
Adresse
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.04.2026
Widerspruchsfrist Forderungen
15.05.2026
Einstellungstermin
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme von Aufträgen im Bereich des Gaststätten- und Objekt-Designs, die Erstellung von Dekorationsbauten sowie die Vermittlung von Gaststätten-Einrichtungsgegenständen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideen-Fabrik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Memmingen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 15.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 15.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Prüfung der Forderungen erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideen-Fabrik GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg war zuvor als Sachwalter tätig und wurde später zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 100 % abgelehnt wurde, da Erleichterung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ideen-Fabrik GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg war zuvor als Sachwalter tätig und wurde später zum Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei ein Zuschlag von 100 % abgelehnt wurde, da Erleichterungen durch die vorherige Tätigkeit als Sachwalter kompensiert wurden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 187.418,86 €. Bis zum 15.04.2026 nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Beteiligte können bis zum 15.05.2026 den Forderungsanmeldungen widersprechen. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens können bis zum 09.09.2026 eingereicht werden. An Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 79/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ideen-Fabrik GmbH, Lehenbergstraße 7-9, 87784 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführer Kolb Dietmar und Witzig Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10596
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.04.2026 nachträ…
1 IN 79/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ideen-Fabrik GmbH, Lehenbergstraße 7-9, 87784 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführer Kolb Dietmar und Witzig Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10596
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 133 -148 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 79/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ideen-Fabrik GmbH, Lehenbergstraße 7-9, 87784 …
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
1 IN 79/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ideen-Fabrik GmbH, Lehenbergstraße 7-9, 87784 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführer Kolb Dietmar und Witzig Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10596
- Schuldnerin -
Die Vergütung des Rechtsanwalts Dr. Thomas Karg, Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter wurde festgesetzt.
Gründe
1.
Von 17.08.2017 bis 15.02.2021war der spätere Insolvenzverwalter als Sachwalter im Verfahren tätig. Für diese Tätigkeit wurde ihm bei einer Berechnungsmasse von € 516.143,61 eine Vergütung von brutto € xxx festgesetzt. Bei der Vergütung wurde ihm ein Zuschlag von 100 % auf die Regelvergütung des Sachwalters bewilligt.
2.
Für seine Tätigkeit ab dem 15.02.2021 als Insolvenzverwalter wird nun erneut ein Zuschlag von 100 % beantragt. Dieser wird mit einer umfangreichen Nacherstellung der Buchhaltung/Beschaffung von Unterlagen und einer "hohen" Gläubigeranzahl von 140 begründet.
3.
Dem Insolvenzverwalter können keine Zuschläge zur Regelvergütung festgesetzt werden.
Es ist tragender Grundsatz im Vergütungsrecht, dass dieselbe Tätigkeit nicht doppelt vergütet werden darf, z.B. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2006 IX ZB 167/04, Rn. 28. Bei mehreren hintereinander tätigen Verwaltern soll die Vergütung dem Prozentsatz der jeweils geleisteten Tätigkeit entsprechen (vgl. für den Fall des vorzeitig abberufenen Insolvenzverwalters BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2004 IX ZB 301/03), BGH aaO. Diese Grundsätze sind auf die hier vorliegende Fallgestaltung des Wechsels vom Sachwalter zum Insolvenzverwalter zu übertragen.
Vorliegend kannte der Insolvenzverwalter das Unternehmen bereits seit mehr als drei Jahren aufgrund seiner Tätigkeit als Sachwalter. Er konnte insbesondere das von ihm als Sachwalter geprüfte Verzeichnis der Massegegenstände gem. § 151 InsO und die Vermögensübersicht nach § 153 übernehmen. Weiter hatte er als Sachwalter bereits das Gläubigerverzeichnis gem. § 152 InsO in eigener Zuständigkeit zu erstellen. Auch dieses konnte er nun als Insolvenzverwalter nutzen.
Die unvollständige Buchhaltung mag vorliegend einen Erhöhungstatbestand darstellen, vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2004 IX ZB 215/03. Die mögliche Erschwernis wird jedoch sicher durch oben genannte Erleichterungen aufgrund der vorherigen Tätigkeit als Sachwalter kompensiert.
Gleiches gilt für die "hohe" Gläubigeranzahl. Nach der Rechtsprechung des BGH kann wegen einer außergewöhnlich hohen Gläubigerzahl ein Zuschlag zu gewähren sein. Einen festen Grenzwert gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist auch hier, ob die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren üblich in Anspruch genommen hat,
BGH, Beschluss vom 29. April 2021 IX ZB 58/19, Rn. 19. Es kann offenbleiben, ob die Gläubigeranzahl von 140 einen Zuschlag rechtfertigen würde, da durch die Vorbefassung als Sachwalter auch mit den Gläubigern und ihren Anmeldungen dieser Zuschlag ohne Zweifel kompensiert wird.
4.
Die Berechnungsgrundlage beträgt 187.418,86 €. Sie berechnet sich aus der vom Verwalter gefundenen Berechnungsgrundlage von 213.697,04 € abzüglich von 22.354,31 € gem. Schreiben vom 12.06.2026 und abzüglich der geminderten Vorsteuererstattung von 3.923,87 €.
5.
Für Details der Berechnung wird auf beigefügtes Berechnungsblatt verwiesen, welches Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 03.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 79/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ideen-Fabrik GmbH, Lehenbergstraße 7-9, 87784 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführer Kolb Dietmar und Witzig Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10596
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins …
1 IN 79/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ideen-Fabrik GmbH, Lehenbergstraße 7-9, 87784 Westerheim, vertreten durch die Geschäftsführer Kolb Dietmar und Witzig Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 10596
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 09.07.2026
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