Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 27275
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ie-Supercars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Nürburgerstraße 23, 53518 Herschbroich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 27275
EUID
DET2210V.HRB27275
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 43/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Steuerberater Thomas Steger
Adresse
Kölnstr. 135, 53757 Sankt Augustin
Telefon
02241-90600
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.02.2024 , 16:00 Uhr
Eröffnung
04.04.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.05.2024
Berichtstermin
15.05.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
15.05.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Kfz-Werkstatt für exklusive Sportfahrzeuge einschließlich E-Fahrzeuge, sowie die Vermittlung von Fahrzeugen und der Fahrzeughandel.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der ie-Supercars GmbH, Nürburgerstr. 23, 53518 Herschbroich, ist am 26.02.2024 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Steuerberater Thomas Steger bestellt worden. Am 04.04.2024 um 14:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist weiterhin Steuerberater Thomas Steger. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 01.05.2024 anzumelden. Für den 15.05.2024 sind zwei Termine um 11:00 Uhr im Saal 106 des Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler angesetzt: zunächst eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) und Entscheidung über die Person des Verwalters sowie die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, anschließend eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 43/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ie-Supercars GmbH, Nürburgerstr. 23, 53518 Herschbroich (AG Koblenz, HRB 27275), vertr. d.: 1. Enver Glamocak, Elsbergstr. 5, 53520 Müllenbach, (Geschäftsführer), 2. Issac Nicholas Fritsche, Winterburg 31, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), ist am 26.02.20…
6 IN 43/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ie-Supercars GmbH, Nürburgerstr. 23, 53518 Herschbroich (AG Koblenz, HRB 27275), vertr. d.: 1. Enver Glamocak, Elsbergstr. 5, 53520 Müllenbach, (Geschäftsführer), 2. Issac Nicholas Fritsche, Winterburg 31, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), ist am 26.02.2024 um 16.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Steuerberater Thomas Steger, Kölnstr. 135, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241-90600, Fax: 02241-90 60 90, E-Mail: steger@k-f.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 43/24: Über das Vermögen der ie-Supercars GmbH, Nürburgerstr. 23, 53518 Herschbroich (AG Koblenz, HRB 27275), vertr. d.: 1. Enver Glamocak, Elsbergstr. 5, 53520 Müllenbach, (Geschäftsführer), 2. Issac Nicholas Fritsche, Winterburg 31, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverf…
6 IN 43/24: Über das Vermögen der ie-Supercars GmbH, Nürburgerstr. 23, 53518 Herschbroich (AG Koblenz, HRB 27275), vertr. d.: 1. Enver Glamocak, Elsbergstr. 5, 53520 Müllenbach, (Geschäftsführer), 2. Issac Nicholas Fritsche, Winterburg 31, 50321 Brühl, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Steuerberater Thomas Steger, Kölnstr. 135, 53757 Sankt Augustin, Tel.: 02241-90600, Fax: 02241-90 60 90, E-Mail: steger@k-f.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 15.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 15.05.2024, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.04.2024
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