Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 29911
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IGM Bauunternehmen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Arrenberger Str. 19, 42117 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 29911
Stammkapital
30.000,00 EUR
EUID
DER1608.HRB29911
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 374/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Türkan Gündogdu
Adresse
Am Ziegeleiplatz 7 e, 49086 Osnabrück
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von sämtlichen Eisenflechterarbeiten und der Einbau von genormten Baufertigteilen und damit zusammenhängende weitere Tätigkeiten. Daneben können auch artverwandte Geschäfte, sowie alle sonstigen Geschäfte betrieben werden, die geeignet sind, dem Zweck des Unternehmens zu dienen oder diesen zu fördern.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Metallverarbeitung
Subbranche
Metallbau
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Eisenflechterarbeiten und Einbau von genormten Baufertigteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGM Bauunternehmen GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.10.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 374/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29911 eingetragenen IGM Bauunternehmen GmbH, Arrenberger Str. 19, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Türkan Gündogdu, Am Ziegeleiplatz 7 …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 374/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 29911 eingetragenen IGM Bauunternehmen GmbH, Arrenberger Str. 19, 42117 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Türkan Gündogdu, Am Ziegeleiplatz 7 e, 49086 Osnabrück
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
29.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 374/20
Amtsgericht Wuppertal, 23.09.2026
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