Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 16404
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IGS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Middelicher Str. 305, 45892 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 16404
EUID
DER2507.HRB16404
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 568/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.06.2024 , 15:30 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 09:36 Uhr
Anzeige drohende Masseunzulänglichkeit
16.08.2024
Forderungsanmeldefrist
19.09.2024
Berichtstermin
31.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeisterservice inklusive Winterdienst und Gartenarbeiten, Reinigungsservice, Küchenmontage, Entsorgung und Abbrucharbeiten sowie Renovierungs- und Trockenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGS GmbH ist beim Amtsgericht Essen mit dem Aktenzeichen 162 IN 130/24 anhängig. Am 20. Juni 2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Britta Hoff bestellt worden. Verfügungen des Schuldners über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung der vorläufigen Verwalterin. Zahlungen an den Schuldner durch Drittschuldner sind untersagt, die vorläufige Verwalterin ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. Parallel dazu führt das Amtsgericht Bochum mit dem Aktenzeichen 80 IN 568/24 ein Insolvenzverfahren über dasselbe Vermögen durch. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag für den besonderen Prüfungstermin ist der 10. November 2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 22 bis 33) bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGS GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 20.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Britta Hoff bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist die endgülti…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGS GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor waren am 20.06.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und zur vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Britta Hoff bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist die endgültige Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 19.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 31.10.2024, an dem Gläubiger Stellungnahmen einreichen können. Spätestens ab dem 04.10.2024 sind die Forderungstabellen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Am 16.08.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 130/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Middelicher Str. 305, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfers, Zum Bahnhof …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 130/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Middelicher Str. 305, 45892 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfers, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten
ist am 20.06.2024, um 15:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
162 IN 130/24
Amtsgericht Essen, 20.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
w…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 22 bis lfd. Nr. 33
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 568/24
Amtsgericht Bochum, 18.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
Über das Vermögen
der IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
Geschäftszweig: Hausmeisterservice inklusive Winterdienst und Gartenarbeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
Über das Vermögen
der IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
Geschäftszweig: Hausmeisterservice inklusive Winterdienst und Gartenarbeiten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 09:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Britta Hoff, Limperstr. 19, 45657 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§§162, 163 InsO),
ein bereit erfolgter Verkauf wird genehmigt
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 04.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 568/24
Amtsgericht Bochum, 01.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
i…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
ist am 16.08.2024 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit nach § 208 Abs. 1 Satz 2 InsO vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 568/24
Amtsgericht Bochum, 21.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
w…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 568/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 16404 eingetragenen IGS GmbH, Zum Bahnhof 8, 45701 Herten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Schäfer, Alleinsteiner Str. 28, 45701 Herten
wird der Beschluss vom 01.08.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO hinsichtlich der Bezeichnung der Schuldnerin wegen offenbarer Auslassung dahingehend ergänzt, dass die Schuldnerin im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter der Nummer HRB 16404 registriert ist.
80 IN 568/24
Amtsgericht Bochum, 12.11.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.