Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
We Drive Transporte GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Nordhofstraße 2, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 30762
EUID
DER2503.HRB30762
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 3/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan O. Anger
Adresse
Poststr. 1-3, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
17.06.2024 , 10:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.08.2024
Prüfungstermin
26.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Fahrschule, die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art, die Durchführung von Transporten ab 3,5 t bis 40 t, der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kfz-Zubehör sowie der Betrieb einer Gebäudereinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 17.06.2024 um 10:36 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der We Drive Transporte GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Gläubigerantrags vom 10.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan O. Anger ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 08.08.2024. Auf die Durchführung eines Berichtstermins ist verzichtet worden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 26.08.2024 statt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 14.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 3/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30762 eingetragenen We Drive Transporte GmbH, Nordhofstr. 2, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rade Danzinger, Gerlingstr. 49, 45127 Essen
Geschäftszweig: Betrieb einer …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 3/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30762 eingetragenen We Drive Transporte GmbH, Nordhofstr. 2, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rade Danzinger, Gerlingstr. 49, 45127 Essen
Geschäftszweig: Betrieb einer Fahrschule,Vermietung v.Kraftfahrzeuge aller Art, Durchführung v. Transporten ab 3,5t bis 40t, Handel m.Waren aller Art, insbs. KfZ-Zubehör, Betrieb einer Gebäudereinigung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17.06.2024, um 10:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jan O. Anger, Poststr. 1-3, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.08.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 14.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
165 IN 3/24
Essen, 17.06.2024
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