Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IHP Montage UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Von-Miller-Str. 4, 63477 Maintal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 99126
EUID
DEM1502.HRB99126
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 367/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser
Kanzlei
LIESER Rechtsanwälte
Adresse
Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
069 91501025
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.06.2026 , 13:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Montage von genormten Fertigbauteilen, insbesondere Produkte für den Hochwasserschutz aus Metall und Acryl wie wasserdichte Fenster und Türen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHP Montage UG ist am 26.06.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Hanau fortgesetzt worden. Mit diesem Beschluss sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 367/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IHP Montage UG, Von- Miller- Straße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99126), vertr. d.: David Patzke, Am Helgenhof 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), ist am 26.06.2026 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin ange…
70 IN 367/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IHP Montage UG, Von- Miller- Straße 4, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 99126), vertr. d.: David Patzke, Am Helgenhof 2, 63579 Freigericht, (Geschäftsführer), ist am 26.06.2026 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, c/o LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069 91501025, Fax: 069 95928099, E-Mail: frankfurt@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 26.06.2026
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