Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
iMbu On-Demand IT Solutions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sokelantstraße 23, 30165 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 218688
EUID
DEP2305.HRB218688
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
909 IN 387/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Sämisch
Adresse
Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover
Telefon
0511 999 796-10
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.08.2025 , 09:23 Uhr
Abweisung Antrag mangels Masse
07.01.2026
Abweisung Antrag mangels Masse
09.01.2026
Aufhebung vorläufige Maßnahmen
09.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
IT-Dienstleistungen (z. B. Neuinstallation, Konfiguration und Austausch von Computerkomponenten; Webdesign, Softwareentwicklung), Im- und Export von EDV-Komponenten und Zubehör sowie Ersatzteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig in Hannover, wurde ein Insolvenzantragsverfahren geführt. Am 22.08.2025 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Verfügungsbeschränkungen verhängt worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 07.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Am 09.01.2026 ist der Antrag im weiteren Verfahren ebenfalls mangels Masse abgewiesen worden. Die am 22.08.2025 angeordneten Verfügungsbeschränkungen und die vorläufige Verwaltung sind am 09.01.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 387/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig, Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertr. d.: Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverf…
909 IN 387/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig, Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertr. d.: Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.08.2025 sind am 09.01.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 09.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 387/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig, Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertr. d.: Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anor…
909 IN 387/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig, Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertr. d.: Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.08.2025 am 09.01.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 09.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 569/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH ehemals geschäftsansässig Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertreten durch den Geschäftsführer Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenz…
909 IN 569/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH ehemals geschäftsansässig Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertreten durch den Geschäftsführer Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hannover eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 07.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 387/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig, Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertr. d.: Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 22.08.2025 um 09:23 Uhr die vorläufig…
909 IN 387/25 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der iMbu On-Demand IT Solutions GmbH, ehemals geschäftsansässig, Sokelantstraße 23, 30165 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 218688), vertr. d.: Allen Mbuagbaw Baiyee, Hannover, (Geschäftsführerin), ist am 22.08.2025 um 09:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Sämisch, Hildesheimer Straße 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 999 796-10, Fax: 0511 999 796-11 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 22.08.2025
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