Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Katorg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 120986
EUID
DEP2305.HRB120986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
906 IN 40/21 - 3 -
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
15.05.2025 , 11:00 Uhr
Stichtag Prüfungstermin
27.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde der endgültige Insolvenzverwalter, ebenfalls Herr Rüdiger, tätig. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 27.10.2025 bestimmt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 67.315,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 116.137,53 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH ist eröffnet. Der vorläufige sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Jens Rüdiger, wurde bestellt. Eine besondere Gläubigerversammlung am 15.05.2025 diente der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters. Die Prüfung der nach Ablau…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH ist eröffnet. Der vorläufige sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Jens Rüdiger, wurde bestellt. Eine besondere Gläubigerversammlung am 15.05.2025 diente der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 27.10.2025 festgelegt wurde. Die Vergütung und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters wurden durch das Gericht festgesetzt. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung, wobei ein verfügbarer Massebestand von 67.315,69 EUR angegeben ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des…
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger, Sutelstraße 7 a, 30659 Hannover, Tel.: 0511 35399160, Fax: 0511 35399166, E-Mail: hannover@bosse-ruediger.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 67.315,69 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 116.137,53 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdi…
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 76.124,63 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 6.338,61 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 82.463,24 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der beantragte Zuschlag von (bereinigt) 10 % für die speziellen Arbeitnehmerangelegenheiten ist nach Art und Umfang angemessen und festsetzungsfähig.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 378,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 108 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann J…
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Steuerberater Diplom-Kaufmann Jens Rüdiger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 75.537,72 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird a…
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des In…
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerve…
906 IN 40/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katorg GmbH, Im Torfstich 5, 30916 Isernhagen (AG Hannover, HRB 120986), vertr. d.: Paul Ignaz, Erna-Winkelhoff-Straße 7, 30539 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.05.2025, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
" den Abschluss eines Vergleichs zur Vermeidung eines Rechtsstreits
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 29.04.2025
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