Berichts- und PrüfungsterminRheinland-PfalzHRB 46281
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immocility GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Paulinstraße 8, 54292 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46281
EUID
DET2408V.HRB46281
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 84/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.05.2026 , 14:30 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 08:02 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.10.2026
Berichtstermin
22.10.2026 , 09:15 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2026 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Immobiliendienstleistungen wie Hausmeistertätigkeiten, Gartenpflege und Fassadenreinigung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH ist am 28.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Mit Beschluss vom 18.06.2026 wurde zusätzlich angeordnet, dass Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder an denen ein Aussonderungsrecht besteht, nicht von Gläubigern verwertet werden dürfen. Am 12.06.2026 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH ist am 01.08.2026 um 08:02 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits zuvor ergangen: Am 28.05.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Eva Meyer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Zusätzlich wu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH ist am 01.08.2026 um 08:02 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits zuvor ergangen: Am 28.05.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Eva Meyer zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Zusätzlich wurden Verfügungsverbote erlassen und der vorläufigen Verwalterin Einzelermächtigungen erteilt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.10.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 22.10.2026 um 09:15 Uhr im Amtsgericht Trier angesetzt, in dem unter anderem über die Bestellung der endgültigen Insolvenzverwalterin sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses entschieden werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 23 IN 84/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Eber…
Az.: 23 IN 84/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Ebermann, Zum Burgberg 3, 54528 Salmtal, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2026 um 14:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Eva Meyer, Prof. Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651-1708300, Fax: 0651-170830120, E-Mail: eva.meyer@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Trier, 28.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 84/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Eberman…
23 IN 84/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Ebermann, Zum Burgberg 3, 54528 Salmtal, (Geschäftsführer), ist zusätzlich zu der am 28.05.2026 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung angeordnet worden, dass Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden, oder an denen eine Aussonderungsrecht besteht, nicht von Gläubigern verwertet werden dürfen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Trier, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 84/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Eberman…
23 IN 84/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Ebermann, Zum Burgberg 3, 54528 Salmtal, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 28.05.2026 um 14:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Trier einsehbar.
Amtsgericht Trier, 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 84/26 : Über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Ebermann, Zum Burgberg 3, 54528 Salmtal,…
23 IN 84/26 : Über das Vermögen der Immocility GmbH, Paulinstraße 8, 54292 Trier (AG Wittlich, HRB 46281), vertr. d.: 1. Sven Alfred Breiling, Latomusstraße 5, 54296 Trier, (Geschäftsführer), 2. Mike Reidenbach, Im Haargarten 2, 54518 Dreis, (Geschäftsführerin), 3. Justin-Alfred Ebermann, Zum Burgberg 3, 54528 Salmtal, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Eva Meyer, Prof. Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651-1708300, Fax: 0651-170830120, E-Mail: eva.meyer@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.10.2026 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 22.10.2026, 09:15 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 04.08.2026
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