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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immocility GmbH ist am 28.05.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Eva Meyer bestellt. Mit Beschluss vom 18.06.2026 wurde zusätzlich angeordnet, dass Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder an denen ein Aussonderungsrecht besteht, nicht von Gläubigern verwertet werden dürfen. Am 12.06.2026 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
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