Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Louis Dienstleistungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 50161
EUID
DET2304V.HRB50161
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Worms
Aktenzeichen
16 IN 86/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
17.06.2026 , 24:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Sicherheitsdienst, Gebäudemanagement, Helfertätigkeiten und Dienstleistungen aller Art, ferner Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale), Altbausanierung, Abbrucharbeiten, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegearbeiten, Gebäudereinigung, Akustik- und Trockenbau, Hausmeisterservice, Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louis Dienstleistungen GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Worms hat am 28.05.2026 angeordnet, dass für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren durchgeführt wird. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 17.06.2026, 24:00 Uhr, schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung zu erheben. Die Anmeldungsunterlagen sowie eingegangene Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Wird innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 86/21
28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161),
vertreten durch:
1. Sascha David Lindemann, Selzgasse 7, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtig…
Amtsgericht
Worms
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
16 IN 86/21
28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161),
vertreten durch:
1. Sascha David Lindemann, Selzgasse 7, 55232 Alzey, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Björn Rechel, Alzeyer Straße 31, 67549 Worms,
wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Mittwoch, den 17.06.2026, 24.00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Worms, den 28.05.2026
- Insolvenzgericht -
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161), vertr. d.: 1. Sascha David Lindemann, Am Kirschenbrink 1, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Rob…
16 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161), vertr. d.: 1. Sascha David Lindemann, Am Kirschenbrink 1, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Worms eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR. Da nicht genug Masse vorhanden ist, entspricht die Vergütung der Mindestvergütung, vorliegend 1.400 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Worms Hardtgasse 6 67547 Worms-, elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Worms, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
16 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161), vertr. d.: 1. Sascha David Lindemann, Am Kirschenbrink 1, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspri…
16 IN 86/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Louis Dienstleistungen GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (AG Mainz, HRB 50161), vertr. d.: 1. Sascha David Lindemann, Am Kirschenbrink 1, 38642 Goslar, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 18.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.000,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Worms, 22.07.2026
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