Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
VenturisIT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 5970
EUID
DEM1203.HRB5970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Königstein/Ts.
Aktenzeichen
90 IN 70/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Termine & Fristen
Bekanntmachung Stellungnahmefrist
17.12.2025
Bekanntmachung Festsetzung Vergütung
06.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und die Vermarktung von CAD-Systemen, CAD-Anlagen und sonstiger EDV-Software einschließlich aller diese Produkte betreffenden Dienstleistungen und des Vertriebs ähnlicher Erzeugnisse anderer Hersteller im eigenen und fremden Namen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VenturisIT GmbH ist anhängig. Der vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Alexander Eggen, hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Königstein/Ts. hat den Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Die festgesetzten Beträge für Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Berechnungsgrundlage der Vergütung bildete eine Insolvenzmasse von 393.635,46 €, wobei ein Gesamtzuschlag auf die Regelvergütung zu gewähren war. Der vollständige Beschluss sowie der Antrag liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VenturisIT GmbH, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 5970), vertr. d.: 1. Stefan Eisen, (Geschäftsführer), 2. Maurice Kuske, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Alexander Egg…
90 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VenturisIT GmbH, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 5970), vertr. d.: 1. Stefan Eisen, (Geschäftsführer), 2. Maurice Kuske, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Berechnungsgrundlage der Vergütung war eine Insolvenzmasse von 393.635,46 €, es war ein Gesamtzuschlag auf die Regelvergütung zu gewähren. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Königstein/Ts. eingesehen werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VenturisIT GmbH, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 5970), vertr. d.: 1. Stefan Eisen, (Geschäftsführer), 2. Maurice Kuske, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsch…
90 IN 70/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VenturisIT GmbH, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 5970), vertr. d.: 1. Stefan Eisen, (Geschäftsführer), 2. Maurice Kuske, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Königstein/Ts., 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
90 IN 70/24: Über das Vermögen der VenturisIT GmbH, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 5970), vertr. d.: 1. Stefan Eisen, (Geschäftsführer), 2. Maurice Kuske, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Alexande…
90 IN 70/24: Über das Vermögen der VenturisIT GmbH, Auf der Krautweide 32, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Königstein, HRB 5970), vertr. d.: 1. Stefan Eisen, (Geschäftsführer), 2. Maurice Kuske, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, Schultze & Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/509860, Fax: 069/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.12.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Königstein/Ts., 04.11.2024
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