Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Imola Projektbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Tiergarten 11, 54295 Trier
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 45243
EUID
DET2408V.HRB45243
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 139/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
13.02.2025 , 09:15 Uhr
Schlusstermin
05.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Wohnungs- und Gewerbebau sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien aller Art. Ferner alle artverwandten und zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit sie erlaubt sind und für ihre Ausübung keine über den Zweck des Satzes 1 hinausgehende behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald hat am 08.10.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch das Amtsgericht Trier mit Beschluss vom 19.01.2026 festgesetzt wurden. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass die Schlussverteilung nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden soll; dazu stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 4.177,98 EUR für Forderungen in Höhe von 75.480,39 EUR zur Verfügung. Das Amtsgericht Trier hat mit Beschluss vom 19.01.2026 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 05.03.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis beim Gericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH ist eröffnet. Der vorläufige sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, wurden bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Am 13.02.2025 fand eine besondere Gläubigerversammlung statt, in der über besonders bedeut…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH ist eröffnet. Der vorläufige sowie der endgültige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Ingo Grünewald, wurden bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen festgesetzt. Am 13.02.2025 fand eine besondere Gläubigerversammlung statt, in der über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, darunter der Verkauf einer Immobilie und ein Vergleich, beschlossen wurde. Das Verfahren ist mit dem Schlusstermin am 05.03.2026 abgeschlossen. Die Zustimmung zur Schlussverteilung wurde erteilt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder das Schlussverzeichnis konnten bis zum Schlusstermin eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung d…
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt wo…
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 37.930,73 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 1 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festge…
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 08.10.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 35.765,85 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 19.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durc…
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), teilt der Insolvenzverwalter mit: Die Schlussverteilung soll gem. § 196 InsO nach Genehmigung durch das Insolvenzgericht stattfinden. Zur Verteilung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 4.177,98 EUR zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 75.480,39 EUR zu berücksichtigen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes/Insolvenzgerichtes Trier zur Einsicht ausgelegt. Auf die Fristen gem. §§ 189, 194 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Trier, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.02.…
23 IN 139/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imola Projektbau GmbH, Im Tiergarten 11, 54295 Trier (AG Wittlich, HRB 45243), vertr. d.: 1. Rudolf Ewerhardy, Im Tiergarten 8, 54295 Trier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.02.2025, 09:15 Uhr, Saal 56, Amtsgericht, Justizstrasse 2, 4, 6, 54290 Trier.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Verkauf der Immobilie Brunnenweg 21, 54316 Pluwig an die IGE Immobilienhandelsgesellschaft mbH, Prüm sowie den Abschluss eines Vergleiches mit Michael Wittschier.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 09.01.2025
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