Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IMA Automaten GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 21731
EUID
DET3403V.HRB21731
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 32/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.04.2024 , 09:00 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.09.2024
Prüfungstermin
23.09.2024
Anhörung Vergütung
24.06.2025
Stichtag Prüfung nachgeholter Forderungen
16.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Aufstellen und der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten. Die Gesellschaft ist berechtigt gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen und alles zu tun, was der Förderung des Gesellschaftszweckes dient.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH in Pirmasens ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, dessen Vergütung später festgesetzt wurde. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 09.09.2024. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren war der 23.09.2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde ein weiterer Stichtag für die Anhörung zum Vergütungsantrag auf den 24.06.2025 bestimmt. Ein letzter bekannter Beschluss zur Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters erging am 01.07.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH in Pirmasens ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 09.09.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 23.09.2…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH in Pirmasens ist am 01.07.2024 eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endete am 09.09.2024. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, wurde auf den 23.09.2024 festgelegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden weitere Termine bestimmt: Ein Stichtag für die Anhörung zur Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war der 24.06.2025. Später wurde ein weiterer Stichtag für die Prüfung nachgeholter Forderungen auf den 16.02.2026 bestimmt. Der vorläufige Insolvenzverwalter Olaf Spiekermann erhielt eine Vergütungsfestsetzung. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der laufenden Verwaltung und Prüfung von Forderungen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeld…
1 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), ist am 11.04.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Verm…
1 IN 32/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), ist am 11.04.2024 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27, E-Mail: o.spiekermann@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 11.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/24: Über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rec…
1 IN 32/24: Über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2024 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-432928-0, Fax: 0621-432928-27, E-Mail: o.spiekermann@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.09.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.09.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin…
1 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 24.06.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 06.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/24.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch B…
1 IN 32/24.: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Der Beschluss lautet in Tenor, Begründung und Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei die konkreten Beträge nicht zu veröffentlichen waren; sie sind durch Platzhalter ersetzt:
....wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine frühere Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 30.04.2025 wird Bezug genommen.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist das gesamte im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Schuldners befindliche Ist-Vermögen (BGH ZinsO 204, 909: "das in Besitz zu nehmende oder sonst für die Masse zu reklamierende verwertbare Vermögen"). Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind, werden in die Berechnungsgrundlage einbezogen sofern der vorläufige Verwalter erhebliche Tätigkeiten darauf verwendet hat.
Ausweislich der zutreffenden und detaillierten Berechnung im Antrag beträgt das zugrunde zulegende Aktivvermögen: xxx €.
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Regelvergütung zu, die einem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren zustehen würde. Der angemessene Bruchteil von 25 % für das Normalverfahren kann durch Zu- oder Abschläge erhöht oder ermäßigt werden. (§ 3 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung der oben stehenden Berechnungsgrundlage xxx € betragen.
Wegen der Einzelheiten der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze verwiesen.
Der angemessene Bruchteil für die Vergütung des vorläufigen Verwalters war antragsgemäß festzusetzen wie folgt:
Der Zuschlag begründet sich insbesondere aus umfangreichen Tätigkeiten im Hinblick auf eine Betriebsübernahme durch Dritte, welche letztlich nicht zustande kam.
Ende des ungeschützten Abschnitts
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung zu. Die Höchstbegrenzung von 1.050,00 € (350,00 € je angefangenen Monat) ist durch die festgesetzte Pauschale nicht erreicht.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.07.2025.
- 2 -
IN-Ve-132_Vergütung_vorläufige_(ID_1048)_Entwurf
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenz…
1 IN 32/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMA Automaten GmbH, Gärtnerstraße 37, 66953 Pirmasens, DEUTSCHLAND (AG Zweibrücken, HRB 21731), vertr. d.: Thomas Patrick Jeckel, Breitsitterstraße 31, 66954 Pirmasens, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Pirmasens, 22.08.2024
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