Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IMPERIALLE UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 37129
EUID
DEU1104.HRB37129
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
562 IN 980/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
01.10.2019
Vergütungsfestsetzung
05.08.2024
Fristende Stellungnahmen
30.09.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERIALLE UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.10.2019 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 37129 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dimitri Ivanow vertreten. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin am 05.08.2024 festgesetzt, wobei eine Teilungsmasse von 44.739,14 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Schlussphase. Der Schlusstermin und das weitere Verfahren werden im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt. Insolvenzgläubiger hatten die Möglichkeit, bis zum 30.09.2024 Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Für die Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 129.400,62 EUR zu berücksichtigen, wovon eine Masse von 3.878,01 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 980/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERIALLE UG (haftungsbeschränkt), Lohrmannstraße 20, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37129
vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Ivanow
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren i…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 980/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERIALLE UG (haftungsbeschränkt), Lohrmannstraße 20, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37129
vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Ivanow
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 30.09.2024 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Die Insolvenzverwalterin erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 129.400,62 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 3.878,01 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 980/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERIALLE UG (haftungsbeschränkt), Lohrmannstraße 20, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37129
vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Ivanow
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folg…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 980/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMPERIALLE UG (haftungsbeschränkt), Lohrmannstraße 20, 01237 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 37129
vertreten durch den Geschäftsführer Dimitri Ivanow
Der Insolvenzverwalterin wird für die Tätigkeit folgende Vergütung am 05.08.2024 festgesetzt:
..
Der Vorschussbetrag in Höhe von .. EUR ist auf die Vergütung anzurechnen. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Restbetrag der festgesetzten Vergütung in Höhe von .. EUR aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.10.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 08.07.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 44.739,14 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von .. EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,70 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 45 bewirkte Zustellungen insgesamt .. EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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