Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
K & B Administration GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Poststr. 37, 01159 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 36462
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB36462
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
554 IN 361/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
04.10.2024
Festsetzung Vergütung Verwalter
21.10.2024
Stellungnahme Frist Schlusstermin
13.12.2024
Aufhebung des Verfahrens
08.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Geschäftskontakten, Projektberatung deutsch-polnische Wirtschaftskooperation im Logistik und Handelsbereich, Technische Beratung, Sprachdienstleistungen (Übersetzen und Dolmetschen), Netzwerkbetreuung, Logistikbetreuung, Logistikdienstleistungen, Straßentransport, Kauf und Verkauf von Erdölderivaten, Pflanzenöl und Methylester.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Dienstleistungen
Subbranche
Vermittlungsdienste
Nebenbranche
Transport & Logistik
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von Geschäftskontakten, Projekt- und technische Beratung sowie Logistikdienstleistungen und Straßentransport
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.10.2024 den Forderungen beim Amtsgericht Dresden unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 04.10.2024 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters i…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 04.10.2024 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 21.10.2024 antragsgemäß festgesetzt worden. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Insolvenzgläubiger haben bis zum 13.12.2024 Stellung zu den Punkten Schlussrechnung und Schlussverzeichnis abzugeben. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen von 3.504.695,95 EUR zu berücksichtigen, wobei eine Masse von 13.200,00 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 04.10.2024 Gelegenheit zum Widerspruch geg…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH ist beim Amtsgericht Dresden anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Gläubigern bis zum 04.10.2024 Gelegenheit zum Widerspruch gegeben wurde. Ferner wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 21.10.2024 festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse von 105.135,63 EUR zugrunde gelegt wurde. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt sowie der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger hatten bis zum 13.12.2024 Stellung zu den Unterlagen zu nehmen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 3.504.695,95 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 13.200,00 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 08.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlic…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 04.10.2024 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 21.10.2024 a…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 21.10.2024 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 105.135,63 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner gemäß ein Zuschlag von 45 Prozent zzgl. der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schri…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 13.12.2024 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 3.504.695,95 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 13.200,00 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.09.2026 gemäß § …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 554 IN 361/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Administration GmbH, Poststraße 37, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36462
vertreten durch den Geschäftsführer Slawomir Buraczynski
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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