Frist zur Stellungnahme im schriftlichen Verfahren
26.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Errichtung und Betrieb von sozialen Einrichtungen sowie die Wahrnehmung aller Aufgaben auf dem Gebiet der freien Wohlfahrtspflege. Die Gesellschaft verwirklicht ihren Zweck insbesondere durch a) den Bau und Betrieb von stationären und teilstationären Einrichtungen der Wohlfahrtspflege; b) die Planung, Durchführung und Beteiligung von bzw. an modernen, an der Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit der Menschen ausgerichteten Diensten, Netzwerken und Freizeitmaßnahmen, auch in Zusammenarbeit mit anderen Trägern; c) die Erprobung neuer Möglichkeiten von Hilfen; d) die Planung, Förderung und Durchführung von Diensten, Verbänden und Einrichtungen, die Selbstbestimmung, Selbstständigkeit und Solidarität und freiwilliges Engagement im Sinne bürgerschaftlichen Engagements unterstützen, sowie e) die Mittelbeschaffung und Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der o.a. Ziele.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH ist beim Amtsgericht Dortmund anhängig. Das Gericht hat die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 1.985.428,35 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Verwalter erhielt einen Erhöhungsfaktor von 370 % aufgrund der Fortführung des Geschäftsbetriebs und komplexer Verhandlungen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 10.496.458,39 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag von 486.890,63 EUR zur Verfügung. Im schriftlichen Verfahren wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, bis zum 26.08.2026 Stellung zu nehmen, insbesondere zur Schlussrechnung und zum Schlussverzeichnis der Forderungen. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 26.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 2/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3811 eingetragenen INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH,
Friedrich-Ebert-Str. 57, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Gebu…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 2/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3811 eingetragenen INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH,
Friedrich-Ebert-Str. 57, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Gebur,
Brucknerstraße 10, 44575 Castrop-Rauxel
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 1.985.428,35 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 370 % des Regelsatzes festgesetzt.
Die Erhöhungsfaktoren begründen sich durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes, die Verhandlungen über den Unternehmensverkauf/Erstellung und Abwicklung des Kaufvertrages und der Übernahmevereinbarungen, der Erstellung von Insolvenzgeldbescheinigungen, der Berechnung und Auszahlung der Differenzlohnansprüche, der Ermittlung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen sowie der Höhe der Gläubigeranzahl.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.12.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 eingesehen werden.
253 IN 2/11
Amtsgericht Dortmund, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 2/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3811 eingetragenen
INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH,
Friedrich-Ebert-Straße 57, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Ge…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 2/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3811 eingetragenen
INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH,
Friedrich-Ebert-Straße 57, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Gebur,
Mühlenstraße 31 a, 59425 Unna
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 aus.
Dort sind dann auch die Tabelle mit den evtl. noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
253 IN 2/11
Amtsgericht Dortmund, 14.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 2/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3811 eingetragenen INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH,
Friedrich-Ebert-Str. 57, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Gebu…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 2/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3811 eingetragenen INDISO - Individueller Sozialer Betreuungsdienst gGmbH,
Friedrich-Ebert-Str. 57, 59425 Unna,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Siegfried Gebur,
Brucknerstraße 10, 44575 Castrop-Rauxel
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 10.496.458,39 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 486.890,63 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.316 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
253 IN 2/11
Amtsgericht Dortmund, 16.07.2026
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