Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Prosumus Life GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Florianstraße 15 - 21, 44139 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 38380
EUID
DER2402.HRB38380
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 73/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2026 , 11:16 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.10.2026
Niederlegung Unterlagen
27.10.2026
Stichtag Berichts- und Prüfungstermin
20.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Steuerung und das Management von Unternehmen inklusive lnterims-, Projekt und Sanierungsmanagement und die Projektierung, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Altenhilfe und hier der Leistungen zur Hilfe, Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause, in betreuten Wohnformen, teilstationären/stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanter Einrichtungen/Diensten, der An- und Verkauf von Verbrauchsgütern, insbesondere von medizinischen Hilfsmitteln, Lebensmitteln, Einrichtungsgegenständen, Büromaterial und sonstigen Materialien für den Betrieb von ambulanten Pflege- und stationären Einrichtungen sowie die Autovermietung und alle übrigen mit dem Geschäftszweck in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beratung zu personalwirtschaftlichen Themen, das Personalmanagement sowie die Personalentwicklung und -qualifizierung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 16.07.2026 um 11:16 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Prosumus Life GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 38380 eingetragen und hat ihren Sitz in Dortmund. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Das Amtsgericht Dortmund hat am 16.07.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosumus Life GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung is…
Das Amtsgericht Dortmund hat am 16.07.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosumus Life GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Aufgrund eines Antrags einer Gläubigerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist das Insolvenzverfahren am 01.09.2026 eröffnet worden. Zugleich wurden die Verfahren 256 IN 73/26, 256 IN 83/26 und 256 IN 105/26 miteinander verbunden. Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger ist zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.10.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 20.11.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger Stellungnahmen einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 27.10.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 73/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 38380 eingetragenen Prosumus Life GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Diehl, Hülsenbuschstr…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 73/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 38380 eingetragenen Prosumus Life GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Diehl, Hülsenbuschstr. 17, 44229 Dortmund
Geschäftszweig: die Steuerung und das Management von Unternehmen inklusive lnterims-, Projekt und Sanierungsmanagement und die Projektierung, pp
ist am 16.07.2026, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
256 IN 73/26
Amtsgericht Dortmund, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 73/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 38380 eingetragenen Prosumus Life GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Diehl, Hülsenbuschstr. 17, 44229 Dortmund
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 73/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 38380 eingetragenen Prosumus Life GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Diehl, Hülsenbuschstr. 17, 44229 Dortmund
Geschäftszweig: die Steuerung und das Management von Unternehmen inklusive lnterims-, Projekt und Sanierungsmanagement und die Projektierung, pp
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 256 IN 73/26 und 256 IN 83/26 und 256 IN 105/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 20.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Immaterielle Vermögenswerte und Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.310 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
256 IN 73/26
Amtsgericht Dortmund, 01.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.