Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 5629
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Industriebau Hoff und Partner GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Coesfeld HRB 5629
EUID
DER2707.HRB5629
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
81 IN 30/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Eric Coordes
Rolle
Sachwalter
Adresse
Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Telefon
0251/384 84 333
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2024
Berichtstermin
08.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungsstichtag Nachtragsforderungen
22.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industriebau Hoff und Partner GmbH ist beim Amtsgericht Münster anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wird die nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 22.07.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industriebau Hoff und Partner GmbH ist am 01.08.2024 um 07:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 08.05.2024 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalte…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industriebau Hoff und Partner GmbH ist am 01.08.2024 um 07:00 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 08.05.2024 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters über die Insolvenzmasse verfügt. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Eric Coordes ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Die Tabellen mit den Forderungen und Anmeldungsunterlagen werden ab dem 24.09.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichts- und Prüfungstermin dient, ist am 08.10.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Münster angesetzt. In diesem Rahmen sollen unter anderem die Person des Sachwalters bestätigt und über den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden. Zudem wird über die Beibehaltung der Eigenverwaltung entschieden. Für nachträglich angemeldete Forderungen ist ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag für diese Nachtragsforderungen der 22.07.2025 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 30/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5629 eingetragenen Industriebau Hoff und Partner GmbH, Bahnhofstr. 36, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ilse Hoff, Fuchsweg 1, 48599…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 30/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5629 eingetragenen Industriebau Hoff und Partner GmbH, Bahnhofstr. 36, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ilse Hoff, Fuchsweg 1, 48599 Gronau und Herrn Ingo Hoff, Fuchsweg 1, 48599 Gronau
Alpmann Fröhlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
81 IN 30/24
Amtsgericht Münster, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 30/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5629 eingetragenen Industriebau Hoff und Partner GmbH, Bahnhofstr. 36, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ilse Hoff, Fuchsweg 1, 48599 Gronau und Herrn Ingo Hof…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 81 IN 30/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 5629 eingetragenen Industriebau Hoff und Partner GmbH, Bahnhofstr. 36, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Ilse Hoff, Fuchsweg 1, 48599 Gronau und Herrn Ingo Hoff, Fuchsweg 1, 48599 Gronau
Geschäftszweig: schlüsselfertige Erstellung von gewerblichen und industriellen Bauvorhaben u.a.
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2024, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 08.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 08.05.2024 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Eric Coordes, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster , Tel. Nr.0251/384 84 333 , Fax Nr. 025138484300.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.10.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Entscheidung über die Beibehaltung der Eigenverwaltung durch die Schuldnerin (§ 270 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 200 B niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
81 IN 30/24
Münster, 01.08.2024
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