Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RWR Immobilien GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ohner Weg 48, 48431 Rheine
Handelsregister
Amtsgericht Steinfurt HRA 6207
EUID
DER2706.HRA6207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
73 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Lukas Kahl
Adresse
Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.05.2024 , 09:36 Uhr
Gläubigerversammlung
25.03.2025 , 09:30 Uhr
Gläubigerversammlung
29.04.2025 , 11:00 Uhr
Gläubigerversammlung
25.06.2025 , 09:15 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RWR Immobilien GmbH & Co.KG wird vom Amtsgericht Münster unter dem Aktenzeichen 73 IN 26/24 behandelt. Am 31.05.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Lukas Kahl zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist in der Phase der Veräußerung von Grundbesitz. Es wurden mehrere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über die Veräußerung verschiedener Immobilien angesetzt. Ein Termin zur Abstimmung über die Veräußerung eines Erbbaurechtes und eines Grundstücks war für den 25.03.2025 angesetzt. Weitere Termine zur Abstimmung über die Veräußerung von Grundbesitz in Rheine (An der Thiekluse 1) und Wohnungseigentum (Mergelstraße 24) waren für den 29.04.2025 vorgesehen. Ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über eine weitere Veräußerung ist für den 25.06.2025 angesetzt. Die Gläubigerversammlungen finden im Amtsgericht Münster statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9394 eingetragene RWR Verwaltungs GmbH, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Walter Renger, Ohner Weg 48, 48431 Rheine,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte bolwindokters, Erzweg 2, 48282 Emsdetten sowie Rechtsanwälte Hachmann & Elsenheimer, Veenstraße 6, 48432 Rheine
wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung über eine von dem Verwalter beabsichtigte Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen beim Amtsgericht Rheine, Gemarkung Rheine Stadt, Blatt 16516, Gebäude- und Freifläche, Hafenbahn 13, Hovestraße, Münsterstraße
zum Kaufpreis von 630.000,00 EUR gemäß § 160 InsO
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 25.06.2025, 09:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
73 IN 26/24
Amtsgericht Münster, 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9394 eingetragene RWR Verwaltungs GmbH, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Walter Renger, Ohner Weg 48, 48431 Rheine,
ist am 31.05.2024, um 09:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
73 IN 26/24
Amtsgericht Münster, 31.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9394 eingetragene RWR Verwaltungs GmbH, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Walter Renger, Ohner Weg 48, 48431 Rheine,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abstimmung über die Veräußerung des Erbbaurechtes, eingetragen im Erbbaugrundbuch des Amtsgerichs Rheine von Rheine links der Ems, Blatt 1536 unter der lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Erbbaurechtes, eingetragen auf dem im Grundbuch des Amtsgerichts Rheine von Rheine links der Ems, Blatt 1576 unter der lfd. Nr. 50 des Bestandsverzeichnisses verzeichneten Grundstücks Gemarkung Rheine links, Flur 23, Flurstück 400, Gebäude- und Freifläche, Bismarkstraße 8, zum Kaufpreis von 305.000,00 EUR, zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (§ 177 InsO),
bestimmt auf
Dienstag, 25.03.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 26/24
Amtsgericht Münster, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister d…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9394 eingetragene RWR Verwaltungs GmbH, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Walter Renger, Ohner Weg 48, 48431 Rheine,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160, 161 InsO), hier:
Abstimmung über die Veräußerung folgenden Grundbesitzes: a) Grundbuch des Amtsgerichts Rheine Stadt, Blatt 4927A, An der Thiekluse 1, Wadelheimer Chaussee, zum Kaufpreis von 265.000,00 EUR sowie b) Wohnungseigentum, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Rheine von Rheine links, Blatt 1915, Mergelstraße 24, zum Kaufpreis von 105.000,00 EUR,
bestimmt auf
Dienstag, 29.04.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
73 IN 26/24
Amtsgericht Münster, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRA 6207 eingetragenen RWR Immobilien GmbH & Co.KG, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 9394 eingetragene RWR Verwaltungs GmbH, Ohner Weg 48, 48431 Rheine, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralph Walter Renger, Ohner Weg 48, 48431 Rheine,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.09.2024, um 09:39 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines weiteren bei Gericht am 15.08.2024 eingegangen Gläubigerantrags.
Zugleich werden die Verfahren 73 IN 26/24 und 73 IN 51/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Lukas Kahl, Adalbertstraße 8, 48565 Steinfurt.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu folgenden besonders bedeutsamen Rechtshandlungen einzuholen (§ 160 InsO):
Zustimmung der Gläubiger zu beabsichtigten freihändigen Veräußerung des Grundbesitzes der Schuldnerin.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 14.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
73 IN 26/24
Amtsgericht Münster, 25.09.2024
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