Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Industry quality service - IQS - GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 14513
EUID
DEM1607.HRB14513
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 310/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 10:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.02.2024
Berichtstermin
29.02.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
21.03.2024 , 10:00 Uhr
Stichtag nachträgliche Forderungen
12.11.2024
Stichtag nachträgliche Forderungen
24.06.2025
Stichtag nachträgliche Forderungen
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Qualitätskontrolle (messen und prüfen) und Nacharbeit von industriellen Auto-Ersatzteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH ist am 01.02.2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Kai Dellit. Im Rahmen des Verfahrens wurden Gläubiger aufgefordert, Forderungen bis zum 21.02.2024 anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen. Ein Berichtstermin fand am 29.02.2024 statt. Ein Prüfungstermin wurde für den 21.03.2024 anberaumt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 24.06.2025 bestimmt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH ist am 01.02.2024 um 10:40 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Rechtsanwalt Kai Dellit ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.02.2024 bei dem Insolvenzve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH ist am 01.02.2024 um 10:40 Uhr durch das Amtsgericht Kassel eröffnet worden. Rechtsanwalt Kai Dellit ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 21.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung des Verwalters sowie zur Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und andere wesentliche Fragen fand am 29.02.2024 statt. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen war am 21.03.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Stichtage für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren bestimmt. Zuerst wurde der Stichtag auf den 12.11.2024 festgelegt (Beschluss vom 12.09.2024). Später wurde der Stichtag auf den 24.06.2025 geändert (Beschluss vom 24.03.2025). Der aktuellste Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist jedoch mit dem 11.05.2026 bestimmt worden (Beschluss vom 10.03.2026). Bis zu den jeweiligen Stichtagen können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen erhoben werden. Das Verfahren wird mündlich durchgeführt und steht unter der Leitung des Insolvenzverwalters.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 310/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, - als GF d. Industry quality service - IQS - GmbH , Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), 2. W…
666 IN 310/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, - als GF d. Industry quality service - IQS - GmbH , Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), 2. Wilhelm Kaiser, - als GF der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 310/23: Über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, (Geschäftsführer), 2. Wilhelm Kaiser, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
666 IN 310/23: Über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, (Geschäftsführer), 2. Wilhelm Kaiser, (Geschäftsführer), ist am 01.02.2024 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Kai Dellit, Maximilian-Welsch-Straße 2, 99084 Erfurt, Tel.: 0361/601314-0, Fax: 0361/601314-30, E-Mail: erfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.02.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Donnerstag, 29.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Der Insolvenzverwalter beantragt konkret die Zustimmung zu erteilen zu den folgenden Rechtshandlungen:
* die Veräußerung des Unternehmens der Schuldnerin oder ihres Warenlagers im Ganzen; § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO;
* die Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebs, wenn der Erwerber oder eine Person, die an seinem Kapital zu mindestens einem Fünftel beteiligt ist, zu den Personen gehört, die dem Schuldner nahestehen (§ 138); § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist
> Die Zustimmungsfiktion gilt im § 162 nicht
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
2. am: Donnerstag, 21.03.2024, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 666 IN 231/23 verbunden. Das Verfahren 666 IN 310/23 führt.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 310/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, - als GF d. Industry quality service - IQS - GmbH , Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), 2. W…
666 IN 310/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, - als GF d. Industry quality service - IQS - GmbH , Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), 2. Wilhelm Kaiser, - als GF der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 24.06.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 24.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 310/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, - als GF d. Industry quality service - IQS - GmbH , Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), 2. Wil…
666 IN 310/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 14513), vertr. d.: 1. Jens Ambrosius, - als GF d. Industry quality service - IQS - GmbH , Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), 2. Wilhelm Kaiser, - als GF der Industry quality service - IQS - GmbH, Heinrich-Nordhoff-Straße 3, 34225 Baunatal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.11.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 12.09.2024
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