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Insolvenzeröffnung
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Im Verfahren über den Antrag der AOK Nordost gegen die Infinity UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 17.06.2026 beschlossen, das Insolvenzverfahren nicht zu eröffnen. Zwar liegt ein Eröffnungsgrund vor, jedoch reicht das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies begründet sich insbesondere durch ein Gutachten des Sachverständigen André Binder vom 08.06.2026. Die Verfahrensbeteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Insolvenzgerichtsvorschusses in Höhe von 3.559,50 € anzuzeigen. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, wird der Antrag mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen.
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