Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Larus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 12151
EUID
DEG1103.HRB12151
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 268/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Adresse
Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden
Termine & Fristen
Eröffnung
17.02.2025 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.04.2025
Berichts- und Prüfungstermin
14.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Larus GmbH mit Sitz in Senftenberg ist am 17.02.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 11.0app4.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfstichtag ist der 14. Mai 2025. Am 05.06.2026 ist die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Larus GmbH, Schulstraße 4 b, 01968 Senftenberg, ist am 05.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 9. Juni 2026
63 IN 268/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Larus GmbH, Schulstraße 4 b, 01968 Senftenberg, ist am 05.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 9. Juni 2026
63 IN 268/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Larus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12151 CB), Geschäftszweig: Ausrichten von IT-Messen u.a., Wirtschafts- und Unternehmensberatung u.a., ehemals geschäftsansässig: Schulstraße 4 b, 01968 Senftenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Reichel…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Larus GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12151 CB), Geschäftszweig: Ausrichten von IT-Messen u.a., Wirtschafts- und Unternehmensberatung u.a., ehemals geschäftsansässig: Schulstraße 4 b, 01968 Senftenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Reichel, Güterbahnhofstr. 3, 01996 Senftenberg wurde am 17.02.2025, um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Loschwitzer Straße 32, 01309 Dresden.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Mittwoch, 14. Mai 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 17.02.2025
Az.: 63 IN 268/24
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