Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ing. Büro für Maschinenbau Knöll GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 23, 71154 Nufringen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 241727
EUID
DEB8534.HRB241727
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
5 IN 1184/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster
Kanzlei
Schultze Braun
Adresse
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon
0711 23889-555
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
07.08.2026
Widerspruchsfrist
30.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Ingenieurbüros für Maschinenbau, insbesondere die Erstellung von technischen Dokumentationen und die Ausführung von graphischen Arbeiten sowie die Beratung im Bezug auf Maschinensicherheit.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ing. Büro für Maschinenbau Knöll GmbH ist eröffnet. Das Registergericht Stuttgart hat Dr. Markus Schuster zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dessen Aufgabengebiet umfasst die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa angemeldeten Forderung (lf. Nr. 65). Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Prüfung der bis zum 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2026 zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchlose Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 1184/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ing. Büro für Maschinenbau Knöll GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 23, 71154 Nufringen, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Knöll und Thomas Knöll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 241727
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
5 IN 1184/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ing. Büro für Maschinenbau Knöll GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 23, 71154 Nufringen, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Knöll und Thomas Knöll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 241727
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 802/2024/jb/so
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Markus Schuster
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart
Telefon: 0711 23889-555
Telefax: 0711 23889-200
Email: MSchuster@schultze-braun.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d. lf. Nr. 65 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
5 IN 1184/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ing. Büro für Maschinenbau Knöll GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 23, 71154 Nufringen, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Knöll und Thomas Knöll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 241727
- Schuldnerin -
Verfahrensbe…
5 IN 1184/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ing. Büro für Maschinenbau Knöll GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 23, 71154 Nufringen, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Knöll und Thomas Knöll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 241727
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 802/2024/jb/so
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1. Die Prüfung der bis 07.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 65 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.09.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 07.08.2026
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