Erbringung von ingenieurtechnischen Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ingenieurbüro D & O GmbH in Dresden ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 11. Oktober 2024 hat das Amtsgericht Dresden die Anordnung vorläufiger Maßnahmen getroffen und Albert Wolff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben entgegenzunehmen, und über den allgemeinen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin über die Masse nur mit dessen Zustimmung wirksam. Am 29. Oktober 2024 erging eine berichtigende Entscheidung des Gerichts, durch welche der Name der Schuldnerin von „Ingenierbüro“ auf „Ingenieurbüro“ korrigiert wurde. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1658/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ingenierbüro D & O GmbH, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35640
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Dittmar
- wurde am 11.10.2024 um 13:26 Uhr Albert Wolff, F…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1658/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ingenierbüro D & O GmbH, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35640
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Dittmar
- wurde am 11.10.2024 um 13:26 Uhr Albert Wolff, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Email geschäftlich dresden@worako.de, Telefon geschäftlich 0351 49185 0, Telefax 0351 49185 99, Website www.worako.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1658/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ingenieurbüro D & O GmbH, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35640
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Dittmar
ergeht am 29.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
D…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1658/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ingenieurbüro D & O GmbH, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35640
vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Dittmar
ergeht am 29.10.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Insolvenzgericht - vom 11. Oktober 2024 wird im Rubrum dahingehend berichtigt, dass der Name der Schuldnerin Ingenieurbüro D & O GmbH und nicht Ingenierbüro D & O GmbH.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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