Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INGENIUM Ingenieurgesellschaft mbH ist eröffnet. Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13.02.2024 im schriftlichen Verfahren Stellung zu dem Antrag zu nehmen, der Insolvenzverwalterin die Genehmigung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Abs. 3 InsO zu dem Abschluss der vergleichsweisen Vereinbarung zwischen der Insolvenzverwalterin und den Eheleuten Sibille und Udo Niedballa zu erteilen. Ziel der Vereinbarung ist die Abgeltung sämtlicher bestehender Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber den Niedballas durch Zahlung eines Betrages in Höhe von 110.000,00 Euro bis spätestens zum 31.03.2024. Der Bericht mit dem Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes zur Einsicht aus. Sollte kein Gläubiger eine Erklärung abgeben, gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Gläubiger zuzustellen.
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