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Insolvenzprofil
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Betrieb eines Fitness- und Gesundheitsstudios
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Injoy Delmenhorst Betriebsgesellschaft mbH ist in der Phase der Vergütungsentscheidung. Das Insolvenzgericht hat die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Für das vorläufige Insolvenzverfahren ist die Berechnungsmasse mit 70.250,81 EUR angegeben. Für das eröffnete Verfahren beträgt die Berechnungsmasse 60.192,30 EUR. Für die Betriebsfortführung wird ein Zuschlag zur Regelvergütung in Höhe von 10% geltend gemacht. Abschläge von der Regelvergütung werden nicht vorgenommen. Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
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