Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. Wolfgang Greve Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 204041
EUID
DEP2613.HRB204041
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 158/13
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Sven Lundehn
Adresse
Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen
Termine & Fristen
Aufhebung
07.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Wolfgang Greve Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Die Entscheidung des Amtsgerichts Cuxhaven ist mit der befristeten Erinnerung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 158/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Wolfgang Greve Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Seedeich 33/34, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 204041), vertr. d.: Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden,…
12 IN 158/13: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Wolfgang Greve Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Am Seedeich 33/34, 27472 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 204041), vertr. d.: Sven Lundehn, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 07.05.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.