Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
InkluTeam gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Löwentor 20, 56075 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 28211
EUID
DET2210V.HRB28211
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 162/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Mechthild Greve
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2023
Forderungsanmeldefrist
10.04.2026
Schlusstermin
20.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung mildtätiger Zwecke. Dies wird erreicht durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der InkluTeam gGmbH ist am 01.12.2023 eröffnet worden. Rechtsanwältin Mechthild Greve ist zur Insolvenzverwalterin bestellt worden. Zuvor war Guido Roland Zimmermann als Geschäftsführer vertretungsberechtigt. Im Verlauf des Verfahrens wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin sowie später der endgültigen Insolvenzverwalterin durch das Amtsgericht Koblenz festgesetzt. Die Frist zur nachträglichen Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 10.04.2026; gegen diese Forderungen kann bis zu diesem Datum Widerspruch eingelegt werden. Ein Stichtag für das schriftliche Schlussverfahren wurde auf den 20.07.2026 bestimmt, der zur Überprüfung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen dient. Mit Genehmigung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 104.868,09 Euro. Vorbehaltlich weiterer Kosten ist ein Massebestand in Höhe von 3.303,94 Euro verfügbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211), vertr. d.: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 10.04.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfah…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211), vertr. d.: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), wird für die Prüfung der bis zum 10.04.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 10.02.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 162/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Diesen Text im Internet veröffentlichen
___________________________________________________________________
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren der
InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211),
vertreten durch:
Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführe…
Diesen Text im Internet veröffentlichen
___________________________________________________________________
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren der
InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211),
vertreten durch:
Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin , Rechtsanwältin Mechthild Greve , auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.
Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen.
Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende Anwendung an.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1 i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11 InsVV RN 39).
Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von xxx €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.
Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung zu ermitteln.
Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den Insolvenzverwalter wie folgt:
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus xxx € xxx €
26 % aus xxx € xxx €
Summe: xxx €
xx
Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwältin Mechthild Greve am 04.10.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.
Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.
Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von x €.
Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen Vergütung, höchtstens jedoch 350,00 € je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.
Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des Insolvenzantragsverfahrens ( 4 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx €.
Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % zu erhöhen.
Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
oder bei dem
Landgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Koblenz, 02.02.2026
Das Amtsgericht - Abt. 21-
21 IN 162/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211), vertr. d.: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftl…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211), vertr. d.: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt . Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 20.07.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
5. Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen;
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
56068 Koblenz, 20.05.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 162/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der
InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211),
vertreten durch:
Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin , Rechtsanwältin Mechthild Greve , auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweil…
In dem Insolvenzverfahren der
InkluTeam gGmbH, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz (AG Koblenz, HRB 28211),
vertreten durch:
Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20, 56075 Koblenz, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin , Rechtsanwältin Mechthild Greve , auf
xxx €
und der Auslagensatz auf
xxx €
jeweils zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v.xxx €
insgesamt auf xxx € festgesetzt.
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Durch Beschluss vom 01.12.2023 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet und Rechtsanwältin Mechthild Greve zur Insolvenzverwalterin bestellt worden.
Mit Schreiben vom 18.05.2026 beantragt die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und ihrer Auslagen.
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Die Masse beträgt xxx€.
Nach § 2 InsVV erhält die Insolvenzverwalterin in der Regel von den ersten 25.000 € der Insolvenzmasse 40%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 € 25 %, von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 € 7%, von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 € 3%, von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 € 2%, von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 € 1% und von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5%.
Die Vergütung errechnet sich wie folgt:
40 % aus xxx € xxx €
26 % aus xxx € xxx €
Summe: xxx €
Nach § 3 InsVV ist ein Abschlag auf die Verwaltervergütung von 10 % aufgrund der Überschneidung der Tätigkeiten im vorläufigen Insolvenzverfahren vorzunehmen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Ausführungen in dem Schlussbericht verwiesen.
Unter Berücksichtigung der dargelegten Kriterien wird daher für das vorliegende Verfahren ein Bruchteil von 90% der oben berechneten Vergütung für angemessen angesehen.
Daneben stehen der Insolvenzverwalterin die Erstattung der Auslagen und die Geltendmachung der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV) zu.
Die Insolvenzverwalterin kann nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz fordern, der im ersten Jahr des Verfahrens 15 %, danach 10 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 € je angefangenen Monats der Dauer der Tätigkeit des Verfahrens beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Abs. 3 InsVV.
Vorliegend wurden Auslagen in Höhe von xxx € geltend gemacht.
Die Insolvenzverwalterin hat darüber hinaus gemäß § 7 InsVV Anspruch auf Erstattung der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer.
Zur Vermeidung von Wiederholungen darf auf den Festsetzungsantrag vom 18.05.2026 vollinhaltlich Bezug genommen werden.
Es ist somit antragsgemäß wie geschehen festzusetzen.
56068 Koblenz, 08.06.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 162/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inklu Team gGmbH, Am Löwentor 20,
56075 Koblenz (HRB 28211), vertreten durch: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20,
56075 Koblenz, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das
Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Ko…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inklu Team gGmbH, Am Löwentor 20,
56075 Koblenz (HRB 28211), vertreten durch: Guido Roland Zimmermann, Am Löwentor 20,
56075 Koblenz, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das
Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 162/23 -
niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 104.868,09
Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von
3.303,94 Euro verfügbar.
56068 Koblenz, 08.06.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 162/23
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