Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Insemed Personalservice GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schorberger Str. 66, 42699 Solingen
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 33020
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1608.HRB33020
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
512 IN 156/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Sprinz
Adresse
Obenitterstraße 21, 42719 Solingen
Telefon
0212/226605-01
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.08.2026 , 08:02 Uhr
Eröffnung
28.09.2026 , 07:12 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.11.2026
Berichtstermin
07.12.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Verleihung und die Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Personal.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Personal & Zeitarbeit
Subbranche
Personalvermittlung
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Personal
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 31.08.2026 um 08:02 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Insemed Personalservice GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33020 eingetragen und hat ihren Sitz in Solingen. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführerinnen Frau Seyma Tüylüoglu und Herr Ingo Wark. Der Geschäftszweig umfasst die Verleihung und Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Personal. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Sprinz bestellt worden. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 31.08.2026 um 08:02 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insemed Personalservice GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Sprinz bestellt. Das Verfahren ist am 28.09.2026 um 07:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Über…
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 31.08.2026 um 08:02 Uhr vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insemed Personalservice GmbH angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Sprinz bestellt. Das Verfahren ist am 28.09.2026 um 07:12 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin vom 03.07.2026. Rechtsanwalt Stefan Sprinz ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 07.12.2026. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden ab dem 18.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 156/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33020 eingetragenen Insemed Personalservice GmbH, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Seyma Tüylüoglu,…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 156/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33020 eingetragenen Insemed Personalservice GmbH, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Seyma Tüylüoglu, Schorbergerstr. 66, 42699 Solingen und Herrn Ingo Wark, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen
Geschäftszweig: die Verleihung und die Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Personal.
ist am 31.08.2026, um 08:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Sprinz, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
512 IN 156/26
Amtsgericht Wuppertal, 31.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 156/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33020 eingetragenen Insemed Personalservice GmbH, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Seyma Tüylüoglu, Schorbergerstr. 66, 42699 Solingen …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 156/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 33020 eingetragenen Insemed Personalservice GmbH, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Seyma Tüylüoglu, Schorbergerstr. 66, 42699 Solingen und Herrn Ingo Wark, Schorberger Str. 66, 42699 Solingen
Geschäftszweig: die Verleihung und die Vermittlung von pflegerischem und medizinischem Personal.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 28.09.2026, um 07:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Sprinz, Obenitterstraße 21, 42719 Solingen, Telefon: 0212/226605-01, Fax: 0212/226605-02.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 07.12.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A298 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
512 IN 156/26
Wuppertal, 28.09.2026
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