Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
International Graphics 2020 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24887
EUID
DET2101V.HRB24887
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 112/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Rolle
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Adresse
Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/79496-12
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.10.2026 , 11:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.12.2026
Berichts- und Prüfungstermin
06.01.2027
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Graphics 2020 GmbH mit Sitz in Spabrücken ist am 12.10.2026 um 11:30 Uhr eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald aus Bad Kreuznach bestellt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 16.12.2026 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden angewiesen, ihre Leistungen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist auf den 06.01.2027 bestimmt. Bis zu diesem Termin kann die Tabelle in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Kreuznach eingesehen werden. Im Rahmen des schriftlichen Verfahrens können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung sowie Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, sofern sie nicht bestritten wird. Die Rechtsmittelbelehrung weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Bad Kreuznach angefochten werden kann.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 112/26 Am 12.10.2026 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der International Graphics 2020 GmbH, Hubertstraße 20-22, 55595 Spabrücken (AG Bad Kreuznach, HRB 24887), vertr. d.: Simon Philipp Elsner, Zum Schlossgrund 3, 55444 Seibersbach, (Geschäftsführer), Insolven…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 112/26 Am 12.10.2026 um 11:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der International Graphics 2020 GmbH, Hubertstraße 20-22, 55595 Spabrücken (AG Bad Kreuznach, HRB 24887), vertr. d.: Simon Philipp Elsner, Zum Schlossgrund 3, 55444 Seibersbach, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/79496-12, Fax: 0671/79496-10, E-Mail: badkreuznach@psgp.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.12.2026.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 06.01.2027.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 12.10.2026.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.