Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Viridea-Veranstaltungen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24482
EUID
DET2101V.HRB24482
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 206/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Kanzlei
Dr. Schiebe u. Coll.
Adresse
Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/20278902-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.10.2026 , 16:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Viridea-Veranstaltungen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Becherbach ist am 12.10.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau bestellt worden. Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist für die sofortige Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht- einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 206/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Viridea-Veranstaltungen UG (haftungsbeschränkt), Hofstraße 205, 67827 Becherbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24482), vertr. d.: Barbara Simon, (Geschäftsführerin), ist am 12.10.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners an…
3 IN 206/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Viridea-Veranstaltungen UG (haftungsbeschränkt), Hofstraße 205, 67827 Becherbach (AG Bad Kreuznach, HRB 24482), vertr. d.: Barbara Simon, (Geschäftsführerin), ist am 12.10.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragsgegners angeordnet worden. Verfügungen des Antragsgegners sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Annemarie Dhonau - c/o Dr. Schiebe u. Coll. -, -Fachanwältin für Insolvenzrecht-, Dr. Karl-Aschoff-Str. 14, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/20278902-0, Fax: 0671/20278902-9, E-Mail: badkreuznach@schiebe.de bestellt worden.
Die Schuldner des Antragsgegners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsgegner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 12.10.2026
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