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Insolvenzprofil
Intro UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den GF Ingo Dorna
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Köstersweg 79, 27478 Cuxhaven
Handelsregister
Amtsgericht Tostedt HRB 210021
EUID
DEP2613.HRB210021
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cuxhaven
Aktenzeichen
12 IN 77/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
GF Ingo Dorna
Adresse
Köstersweg 79, 27478 Cuxhaven
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Innenausbau in Form von Möbel- und Trockenbau, Montage von Gipskartonwänden und Malerarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intro UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Dorna, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung wurde vom Amtsgericht Cuxhaven getroffen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Intro UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den GF Ingo Dorna, Köstersweg 79, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 210021), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige …
12 IN 77/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Intro UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. den GF Ingo Dorna, Köstersweg 79, 27478 Cuxhaven (AG Tostedt, HRB 210021), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 19.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und dem Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Cuxhaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Cuxhaven, 19.08.2026
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