Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRA 202308
EUID
DEP2204.HRA202308
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
71 IN 67/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Kohlstedt
Rolle
vorläufiger Sachwalter
Adresse
Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover
Telefon
0551/6262870
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co KG ist Gegenstand der Bekanntmachung. Am 19.08.2026 hat das Amtsgericht Göttingen gemäß § 270a Abs. 1 InsO Rechtsanwalt Markus Kohlstedt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
71 IN 67/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co KG, Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen (AG Göttingen, HRA 202308), vertr. d.: 1. KÖNIG Fachpersonal Verwaltungs-GmbH, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Carl Fredrik Ljungman, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Stoff…
71 IN 67/26 NOM: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KÖNIG Fachpersonal GmbH & Co KG, Nienhagener Straße 30, 37186 Moringen (AG Göttingen, HRA 202308), vertr. d.: 1. KÖNIG Fachpersonal Verwaltungs-GmbH, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Carl Fredrik Ljungman, (Geschäftsführer), 1.2. Christian Stoffler, (Geschäftsführer), ist am 19.08.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Markus Kohlstedt, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0551/6262870, Fax: 0551/62628710.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.08.2026
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