Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weidkamp 180, 45356 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 27229
EUID
DER2503.HRB27229
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Aktenzeichen
14 IN 176/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Kier
Kanzlei
Piepenburg Rechtsanwälte
Adresse
Willstätter Straße 62, 40549 Düsseldorf
Telefon
0211-492240
Termine & Fristen
Eröffnung
31.07.2025 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.10.2025
Prüfungstermin
27.10.2025
Stichtag Prüfung
06.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Import und Export von Liquid, Aromen, Abfüllmaschinen und chemischen Erzeugnissen sowie Handel mit selbigen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ist am 31.07.2025 um 10:00 Uhr durch das Amtsgericht Montabaur eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Kier bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 02.10.2025. Der Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist auf den 27.10.2025 bestimmt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wird das mündliche Prüfungsverfahren aufgehoben und durch ein schriftliches Verfahren ersetzt. Ein neuer Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wird auf den 06.10.2026 festgelegt. Zudem ist Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt worden, da die Masse voraussichtlich nicht ausreicht, um bestehende sonstige Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 176/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Weidkamp 180, 45356 Essen (AG Essen, HRB 27229), vertr. d.: Uwe Alexander Metzdorf, Niederfeldstraße 10, 56235 Ransbach-Baumbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der n…
14 IN 176/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Weidkamp 180, 45356 Essen (AG Essen, HRB 27229), vertr. d.: Uwe Alexander Metzdorf, Niederfeldstraße 10, 56235 Ransbach-Baumbach, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Das mündliche Verfahren wird bzw. bleibt aufgehoben.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 06.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 176/24: Über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Weidkamp 180, 45356 Essen (AG Essen, HRB 27229), vertr. d.: Uwe Alexander Metzdorf, Niederfeldstraße 10, 56235 Ransbach-Baumbach, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet…
14 IN 176/24: Über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Weidkamp 180, 45356 Essen (AG Essen, HRB 27229), vertr. d.: Uwe Alexander Metzdorf, Niederfeldstraße 10, 56235 Ransbach-Baumbach, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Markus Kier, Piepenburg Rechtsanwälte, Willstätter Straße 62, 40549 Düsseldorf, Tel.: 0211-492240, Fax: 0211-49224-87.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.10.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (02.10.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 31.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 176/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Weidkamp 180, 45356 Essen (AG Essen, HRB 27229), vertr. d.: Uwe Alexander Metzdorf, Niederfeldstraße 10, 56235 Ransbach-Baumbach, (Geschäftsführer),
die Masseunzulänglichkeit gemäß § 20…
14 IN 176/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IPV - Import & Produktion-Vertriebsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Weidkamp 180, 45356 Essen (AG Essen, HRB 27229), vertr. d.: Uwe Alexander Metzdorf, Niederfeldstraße 10, 56235 Ransbach-Baumbach, (Geschäftsführer),
die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Begründung:
Die Masse wird voraussichtlich nicht ausreichen, um bestehende sonstige Masse-
verbindlichkeiten gemäß § 55 InsO im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen
(§ 208 Abs. 1 Satz 2 InsO).
In der Anlage ist eine Auflistung der Masseverbindlichkeiten beigefügt.
Die Masseverbindlichkeiten inklusive der geschätzten Verfahrenskosten belau-
fen sich auf ca. € 4.969,55. Der aktuelle Bestand beläuft sich auf € 4.215,03.
Es wird gebeten, die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 S. 1 InsO bekanntzumachen.
Es wird gebeten, den bisher bekannten Massegläubigern die Anzeige gemäß § 208 Abs. 2 S. 2 InsO zuzustellen.
Amtsgericht Montabaur, 25.11.2025
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