Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 27817
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Insolvenzprofil
SG Putz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 27817
EUID
DET2214V.HRB27817
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
14 IN 119/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Termine & Fristen
Prüfungstermin
21.08.2025
Gläubigerversammlung / Einwendungsfrist
02.04.2026
Rechtskraft Einstellung
09.05.2026
Einstellung Beschluss
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Verputzerarbeiten, bestehend aus Maler- und Trockenausbauarbeiten sowie Fassadengestaltung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH ist am 09.05.2026 rechtskräftig eingestellt worden, da keine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden war. Zuvor hatte das Amtsgericht Montabaur mit Beschluss vom 18.05.2026 die Einstellung mangels masse beschlossen. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Termine festgelegt: Der Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung und Einwendungen gegen die Verfahrenseinstellung war der 02.04.2026. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war auf den 21.08.2025 bestimmt worden. Zudem wurde eine Schlussverteilung angekündigt, wobei die Summe der festgestellten Forderungen bei 127.710,19 EUR lag und kein Massebestand für Gläubiger vorhanden war. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin Nada Nasser ist gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. …
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nada Nasser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Montabaur eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Auszahlung erfolgt nach § 207 Abs. 3 InsO.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 117,29 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer) findet vor dem
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht - (Az. 14 IN 119/23) mit Genehmigung des Amtsgeri…
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer) findet vor dem
Amtsgericht Montabaur - Insolvenzgericht - (Az. 14 IN 119/23) mit Genehmigung des Amtsgerichtes die Schlussverteilung statt.
Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Montabaur, Insolvenzabteilung, Bahnhofstraße 47 niedergelegt. Die Summe der festgestellten Forderungen beläuft sich auf 127.710,19 €. Es ist kein Massebestand zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO vorhanden.
Bisher unbekannte Massegläubiger werden aufgefordert, sich binnen der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung beim Insolvenzverwalterin zu melden. Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, werden auf die Ausschlussfristen gem. §§ 189, 194 InsO verwiesen, für Sonderrechtsgläubiger gilt der Hinweis auf §§ 190, 191 InsO.
Amtsgericht Montabaur, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.04.2026.
Bis…
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 02.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von EUR geleistet wird.
Amtsgericht Montabaur, 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geände…
14 IN 119/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Montabaur, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
14 IN 119/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vol…
14 IN 119/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Putz GmbH, Parkstraße 6, 56235 Ransbach-Baumbach (AG Montabaur, HRB 27817), vertr. d.: Shkelqim Gashi, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist am gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 18.05.2026
Der Beschluss ist rechtskräftig.
Amtsgericht Montabaur, 09.05.2026
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