Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ISA-Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schloßborner Str. 2, 60326 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 104906
EUID
DEM1201.HRB104906
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1398/19 I-16-5
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Konstantinos Koutoulas
Adresse
Im Kloster 8, 25557 Hanerau-Hademarschen
Termine & Fristen
Einwendungsfrist
03.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transporte, Reinigung und Personaldienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren der ISA-Logistik GmbH, Frankfurt am Main, ist die Verwertung der Masse beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die Insolvenzforderungen belaufen sich auf 1.191.238,41 EUR. Nach Abzug der noch festzusetzenden Verfahrenskosten steht ein voraussichtlicher Betrag von 314.764,55 EUR zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis zum 03.08.2026 beim Insolvenverzeichnisgericht eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1398/19 I-16-5: In dem Insolvenzverfahren ISA-Logistik GmbH, Schloßborner Straße 2, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104906), vertr. d.: Konstantinos Koutoulas, Im Kloster 8, 25557 Hanerau-Hademarschen, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen…
810 IN 1398/19 I-16-5: In dem Insolvenzverfahren ISA-Logistik GmbH, Schloßborner Straße 2, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104906), vertr. d.: Konstantinos Koutoulas, Im Kloster 8, 25557 Hanerau-Hademarschen, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 436.346,36 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich Recherchearbeit, fehlende Geschäftsunterlagen, langjähriger Rechtsstreitigkeiten geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 70% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1398/19 I-16-5 In dem Insolvenzverfahren ISA-Logistik GmbH, Schloßborner Straße 2, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104906), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern könn…
810 IN 1398/19 I-16-5 In dem Insolvenzverfahren ISA-Logistik GmbH, Schloßborner Straße 2, 60326 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 104906), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 03.08.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben, Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse, auf Übertragung der Aufgabe der Überwachung der Obliegenheiten des Schuldners an den Treuhänder (§ 292 Abs. 2 InsO) sowie Versagung der Restschuldbefreiung (§ 290 Abs. 1 InsO) gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISA-Logistik GmbH, Schloßborner Str. 2, 60326 Frankfurt, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen nach § 38 InsO i.H.v. EUR 1.191.238,41. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme für die Beteili…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISA-Logistik GmbH, Schloßborner Str. 2, 60326 Frankfurt, soll die Schlussverteilung erfolgen. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen nach § 38 InsO i.H.v. EUR 1.191.238,41. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Gs.-Nr.: 810 IN 1398/19 I-16-5, aus. Nach Ausgleich der noch festzusetzenden Verfahrenskosten beläuft sich der für die Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbare Betrag aller Voraussicht nach auf EUR 314.764,55.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 05.06.2026
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