Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
YULI Textilhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Europa-Allee 6, Skyline Plaza Raum Nr. 1.074, 60327 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 99758
EUID
DEM1201.HRB99758
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1119/14 Y-5-9
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
17.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Textilien sowie Beteiligung an Gesellschaften, die mit Textilien handeln oder solche herstellen und alle Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren YULI Textilhandel GmbH ist aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1119/14 Y-5-9 Das Insolvenzverfahren YULI Textilhandel GmbH, Skyline Plaza Raum Nr. 1.074, Europa Allee 6, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99758),
vertreten durch:
Eugenie Huang, Dreieich, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rec…
810 IN 1119/14 Y-5-9 Das Insolvenzverfahren YULI Textilhandel GmbH, Skyline Plaza Raum Nr. 1.074, Europa Allee 6, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 99758),
vertreten durch:
Eugenie Huang, Dreieich, (Geschäftsführerin), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.