Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 18983
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Insolvenzprofil
ISOLAND GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Weseler Straße 12, 46519 Alpen
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 18983
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1304.HRB18983
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 25/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.05.2026 , 08:39 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
25.09.2026
Abweisung des Insolvenzantrags
25.09.2026
Festsetzung der Vergütung
01.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Im- und Export von Ladeneinrichtungen, Isopaneele sowie Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Einrichtungen aller Art, Realisierung von werterhaltenden oder wertsteigernden Maßnahmen an Objekten und Außenanlagen, wobei die Ausführung der Baumaßnahmen ausschließlich durch Vergabe an Fachfirmen erfolgt, Handel mit Baumaterial und Maschinen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Geschäftstätigkeit
Im- und Export von Ladeneinrichtungen und Isopaneele sowie Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Baumaterial und Maschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Kleve hat am 19.05.2026 um 08:39 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ISOLAND GmbH (HRB 18983, Kleve) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Peter C. Minuth bestellt worden. Die Schuldnerin ist in der Verfügung über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Den Drittschuldnern ist die Zahlung an die Schuldnerin untersagt, der vorläufige Verwalter ist zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISOLAND GmbH wurde vom Amtsgericht Kleve bearbeitet. Zunächst sind am 19.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind jedoch durch Beschluss vom 25.09.2026 aufgehoben worden…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISOLAND GmbH wurde vom Amtsgericht Kleve bearbeitet. Zunächst sind am 19.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Diese Sicherungsmaßnahmen sind jedoch durch Beschluss vom 25.09.2026 aufgehoben worden. Im weiteren Verlauf sind zwei separate Insolvenzanträge, die von Gläubigern am 21.04.2026 bzw. 23.04.2026 eingereicht wurden, durch Beschluss vom 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit ohne Eröffnung eines Hauptverfahrens beendet.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISOLAND GmbH wurde vom Amtsgericht Kleve behandelt. Zunächst sind am 19.05.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist durch Beschluss vom 01.10.2026 f…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISOLAND GmbH wurde vom Amtsgericht Kleve behandelt. Zunächst sind am 19.05.2026 vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet und Dr. Peter C. Minuth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist durch Beschluss vom 01.10.2026 festgesetzt worden. Später sind die am 19.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 25.09.2026 aufgehoben worden. Zudem sind zwei Insolvenzanträge, eingegangen am 21.04.2026 bzw. 23.04.2026, jeweils durch Beschluss vom 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Ni…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Niederlande
ist am 19.05.2026, um 08:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Peter C. Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
38 IN 25/26
Amtsgericht Kleve, 19.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Ni…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Niederlande
sind die am 19.05.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 25.09.2026 aufgehoben worden.
Kleve, 25.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Ni…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Niederlande
ist der am 21.04.2026 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 21.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Kleve, 25.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 28/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Ni…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 28/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragenen ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Niederlande
Geschäftszweig: Im- und Export von Ladeneinrichtungen, Isopaneele sowie Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Einrichtungen aller Art
ist der am 29.04.2026 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 23.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 25.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Kleve, 25.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Minijob-Zentrale, ., 45115 Essen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragene ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus …
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 25/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Minijob-Zentrale, ., 45115 Essen
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18983 eingetragene ISOLAND GmbH, Weseler Straße 12, 46519 Alpen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelminus Zwets, Donk 224, 4824 CT Breda, Niederlande
- Schuldnerin -
I.
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters von der Schuldnerin zu tragen.
II.
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dr. Peter C. Minuth, Burggrafenstraße 5/5a, 40545 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Zu Ziffer I.
Die festgesetzte Vergütung trägt die Schuldnerin, da keine Gründe vorliegen, ausnahmsweise dem antragstellenden Gläubiger ganz oder teilweise die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen aufzuerlegen.
Zu Ziffer II.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 19.05.2026 bis zum 25.09.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 2.001,00 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist die Regelmindestvergütung.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.09.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.
38 IN 25/26
Amtsgericht Kleve, 01.10.2026
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