Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ISP Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 31596
EUID
DEM1906.HRB31596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 232/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon
Adresse
Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden
Telefon
0611 9458616 0
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung und Auslagen
12.12.2024
Zustimmung zur Schlussverteilung
08.09.2025
Schlusstermin
09.12.2025
Aufhebung
08.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Hausmeisterdiensten, Reparatur- und Montagearbeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (HRB 31596), ist die Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde am 08.09.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, wobei der Stichtag für Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis der 09.12.2025 ist. Der verfügbare Massebestand beträgt 4848,52 EUR abzüglig noch zu berücksichtigender Kosten und Verbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 399.721,31 EUR zu berücksichtigen sind. Das Verfahren ist am 08.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH ist am 08.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Wiesbaden am 08.09.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 09.12.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Ein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH ist am 08.01.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Wiesbaden am 08.09.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Schlusstermin auf den 09.12.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum konnten Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon, hat dem Gericht angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 4848,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten vorliegt. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen beliefen sich auf 399.721,31 EUR. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin waren bereits am 12.12.2024 durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Molzbacher Straße 37, 36088 Hünfeld, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der volls…
10 IN 232/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Molzbacher Straße 37, 36088 Hünfeld, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Hauptstraße 40, 65326 Aarbergen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgeri…
10 IN 232/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Hauptstraße 40, 65326 Aarbergen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon, Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 9458616 0, Fax: 0611 9458616 09, E-Mail: info@tryfon-wiesbaden.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4848,52 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 399.721,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Hauptstraße 40, 65326 Aarbergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Sch…
10 IN 232/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Hauptstraße 40, 65326 Aarbergen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 09.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 232/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Hauptstraße 40, 65326 Aarbergen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt w…
10 IN 232/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISP Service GmbH, Am Ringwall 7, 65207 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 31596), vertr. d.: Silvano Wolf, Hauptstraße 40, 65326 Aarbergen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine-Karin Tryfon, Bierstadter Str. 7, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 9458616 0, Fax: 0611 9458616 09, E-Mail: info@tryfon-wiesbaden.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag, abzüglich des bereits festgesetzten und der Masse entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR, mithin einen Betrag von EUR, nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.11.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 14.453,59 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der bereits mit Beschluss vom 06.03.2024 festgestsetzte und der Masse entnommene Vorschuss war von dem nunmehr festgesetzten Betrag in Abzug zu bringen.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 12.12.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.