Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 729654

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Insolvenzprofil

ISS Kälte- und Klimatechnik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 729654
EUID
DEB8535.HRB729654

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
2 IN 1995/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Otto-Beck-Straße 11, 68165 Mannheim
Telefon
0621 4257328

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.10.2026 , 09:41 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Mannheim hat am 07.10.2026 um 09:41 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ISS Kälte- und Klimatechnik GmbH erlassen. Ziel der Anordnung ist die Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin ist untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Rechtsanwalt Marc-Philippe Hornung ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

2 IN 1995/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ISS Kälte- und Klimatechnik GmbH, Johannes-Hoffart-Straße 14, 68163 Mannheim, vertreten durch den Gesellschafter Rinaldo Bajraktarevic Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729654…

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