Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 719033

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Global Project Networking GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 719033
EUID
DEB8536.HRB719033

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Konstanz
Aktenzeichen
Ue 42 IN 331/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg
Telefon
0751 9771990
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.10.2026 , 10:00 Uhr

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Konstanz hat am 07.10.2026 um 10:00 Uhr vorläufige Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Project Networking GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist durch die Geschäftsführerin Christiane Barthold vertreten. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt, soweit unbewegliche Gegenstände nicht betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch aus Ravensburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin, sondern hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird. Der Schuldnerin ist es verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen und Sonderkonten zu eröffnen. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; sie werden aufgefordert, Leistungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten. Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Konstanz eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Ue 42 IN 331/26 | In dem Verfahren über den Antrag Global Project Networking GmbH, Bahnhofstraße 43, 88662 Überlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Christiane Barthold Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 719033 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dönnebr…

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.