Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Itellium Automotive GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 25390
EUID
DER1202.HRB25390
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
64 IN 147/13
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme im Schlusstermin
10.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Itellium Automotive GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Duisburg hat die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.11.2026 Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Die entsprechenden Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25390 eingetragenen Itellium Automotive GmbH, Zeppelinstraße 301, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Rösch, Öhrichstraße 26, 7323…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 64 IN 147/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25390 eingetragenen Itellium Automotive GmbH, Zeppelinstraße 301, 45470 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Thomas Rösch, Öhrichstraße 26, 73235 Weilheim a..d Teck und Jens-Uwe Holz
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Schneider, Weber & Kollegen, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
10.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C208 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
64 IN 147/13
Amtsgericht Duisburg, 01.09.2026
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