Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
It's Kebab GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hinter den Grashöfen 58 a, 38524 Sassenburg
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 210457
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB210457
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 174/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Hausherr
Adresse
Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig
Telefon
0531/2448024
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
16.09.2026 , 10:58 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gastronomiebetrieb mit Döner, Pizza, Burger
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Geschäftstätigkeit
Gastronomiebetrieb mit Döner, Pizza und Burger
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der It's Kebab GmbH ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Am 16.09.2026 um 10:58 Uhr hat das Amtsgericht Gifhorn die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr aus Braunschweig bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie ggf. auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 174/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der It's Kebab GmbH vertr. d. d. GF, Hinter den Grashöfen 58 A, 38524 Sassenburg (AG Hildesheim, HRB 210457), vertr. d.: Mehmet Karakas, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2026 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeord…
35 IN 174/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der It's Kebab GmbH vertr. d. d. GF, Hinter den Grashöfen 58 A, 38524 Sassenburg (AG Hildesheim, HRB 210457), vertr. d.: Mehmet Karakas, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2026 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/2448024, Fax: 0531/2448080, E-Mail: chausherr@hausherr-steuerwald.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 16.09.2026
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