Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Taurus GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hopfenstraße 13, 31224 Peine
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 207117
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB207117
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 185/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
11.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Beteiligung an sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie der persönlichen Haftung bei Kommanditgesellschaften
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Beteiligungsverwaltung
Geschäftstätigkeit
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Taurus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jens Segler und Reinhard Kellner, mit Sitz in Peine (AG Hildesheim, HRB 207117), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Der Beschluss wurde vom Amtsgericht Gifhorn erlassen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, beginnend mit der Zustellung oder Verkündung, sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden. Die Beschwerdeberechtigung steht jedem zu, der durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Frist für die Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes beträgt sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 185/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Taurus GmbH vertr. d. d. GF, Hofpenstraße 13, 31224 Peine (AG Hildesheim, HRB 207117), vertr. d.: 1. Jens Segler, (Geschäftsführer), 2. Reinhard Kellner, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.09.2026 mangels Ma…
35 IN 185/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Taurus GmbH vertr. d. d. GF, Hofpenstraße 13, 31224 Peine (AG Hildesheim, HRB 207117), vertr. d.: 1. Jens Segler, (Geschäftsführer), 2. Reinhard Kellner, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 11.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 11.09.2026
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