Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Iversen, Kerstin Michaela
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Bahnhofstraße 32, 54329 Konz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRA 4083
EUID
DET2408V.HRA4083
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 182/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Frosch
Termine & Fristen
Stichtag / Schlusstermin
20.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen ist im Gange. Der Insolvenzverwalter hat den Schlusstermin angesetzt, wobei das Schlussverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Trier niedergelegt ist. Gemäß einem Beschluss vom 02.06.2026 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 20.08.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingereicht werden. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden, wobei die Beträge nicht veröffentlicht werden dürfen. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 100.691,99 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende festgestellte Forderungen belaufen sich auf 974.131,27 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 182/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen, geb. am 19.04.1979, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), teilt der Insolvenzverwalter mit: Der Schlusstermin soll stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Tr…
23 IN 182/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen, geb. am 19.04.1979, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), teilt der Insolvenzverwalter mit: Der Schlusstermin soll stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Trier niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 100.691,99 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und
Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 974.131,27 €.
Amtsgericht Trier, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 182/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen, geb. am 19.04.1979, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
…
23 IN 182/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen, geb. am 19.04.1979, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
23 IN 182/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen, geb. am 19.04.1979, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzte…
23 IN 182/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kerstin Michaela Iversen, geb. am 19.04.1979, Talbachring 18, 54456 Tawern (AG Wittlich, HRA 4083), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Trier eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Trier, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821004824-015916938 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Trier, 02.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.