Einstellung des VerfahrensRheinland-PfalzHRB 46858
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Lighthouse Invest Business Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Dr.-Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46858
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2408V.HRB46858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 127/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.05.2026
Einstellung
15.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von administrativen und Support-Dienstleistungen aller Art (wie z.B. auf dem Gebiet der IT, des (nicht erlaubnispflichtigen) Finanzwesens, des Rechnungs- und Personalwesens sowie des Einkaufs) als sogenannte Shared Services Organisation für Gesellschaften der Lighthouse Invest Gruppe im In- und Ausland.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Dienstleistungen
Subbranche
Büro- & Verwaltungsdienste
Geschäftstätigkeit
Erbringung administrativer und Support-Dienstleistungen als Shared Services Organisation für Unternehmensgesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wittlich hat am 06.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH, Wittlich, eine gegenständlich beschränkte vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH ist am 06.05.2026 mit der Anordnung einer gegenständlich beschränkten vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Später,…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH ist am 06.05.2026 mit der Anordnung einer gegenständlich beschränkten vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Später, am 15.09.2026, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten eine sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 127/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH, Dr. Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 46858), vertr. d.: Dennis Vollmer, Frontenhausener Straße 9, 84163 Marklkofen, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 eine gegenständlich beschränkte vorl…
Az.: 7a IN 127/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH, Dr. Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 46858), vertr. d.: Dennis Vollmer, Frontenhausener Straße 9, 84163 Marklkofen, (Geschäftsführer), ist am 06.05.2026 eine gegenständlich beschränkte vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverwalter, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/170830-123, E-Mail: Alexander.Lamberty@tbs.insolvenzverwalter.de, Internet: www.tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 06.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 127/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH, Dr. Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 46858), vertr. d.: Dennis Vollmer, Frontenhausener Straße 9, 84163 Marklkofen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1…
7a IN 127/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lighthouse Invest Business Service GmbH, Dr. Oetker-Straße 9, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 46858), vertr. d.: Dennis Vollmer, Frontenhausener Straße 9, 84163 Marklkofen, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 15.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wittlich eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 15.09.2026
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